Band 
Fünfter Jahrgang, 1748.
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führt der alten so wohl als neuern Philoso-phen Meynung über ihren Ursprung an,welchen er denn die Seinige anfügt, daßnicht durch die Einbildung derer Mütter bloßallein , sondern wenn diejenigen Neöir, wel-che die vollkommene Natur und das Lebender Frucht geben müssen , nicht unisormia»jusss, und mre^ra gleich von Anfang seyen,solche entspringeren.

Naumburg.

Fortsetzung der Beschreibung von denen/dÄi; Zckolsstici; des Herr bl.

Biedermanns.

Vii.) Johann Michael Gaffers, Mctorsdes Gymnasii zu Halle, Teutsche Schriftvon Schul - Richtern. 1746. Wenn hiervon Schnl-Richtern gehandelt wird, so wirddas Wort Richten in so weitläufigem Ver-stände genommen , daß es so viel heißt: alsvon einer Sache urtheilen, oder einen Aus-spruch thun. Wer von einer Sache rechturtheilen will, der muß richtige Begriffe da-von haben , und dasjenige gründlich verste,hen, wovon er sich unterstehet sein Urtheilzu geben ; sonst würde er wohl nicht andersurtheilen als der Blinde von der Farbe.Der unvergleichliche Kunst- Mahler Apclleskonnte wohl leiden, daß seine Gemählde vonden Vorübergehenden getadelt und beurthei-let wurden, denn deshalben stellete er sie öf-fentlich aus, um an solchen zu verbessern,was etwan mit Recht könnte getadelt wer-den ; daher verdroß es ihn auch nicht , daßein »orbeygehender Schuster etwas an denSchuhen aussetzte ; als tiefer aber mit sei-nem Urheil weiter gehen wollte, rief er hin-ter dem Gemählde hervor : dte lmor iupi-acrepjclain l Durch die Schul- Richter wer-den Leute von allerhand Stand, Profession,Geschlecht und Alter verstanden, welche vondem Schvl-Stande überhaupt und insbeson-dere von der Verfassung der Schulen , vonden Lehren und Lehrern, von der Schul-Zucht und andern dahin einschlagenden Din-gen ein entscheidendes Urtheil fällen. Wer

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aber von Schulen urtheilen will, muß vo«allen Dingen die Kennzeichen einer gutenSchule wissen, welche Kennzeichen Herr Ioh.Heinrich Ruß , Rector der Schule zu Gotha,in proAr. äs ckarsÄeribuxtzonL lcsiolX 17z!angezeiget hat. Bas erste Kennzeichen einerguten Schule ist smvrits; putzlica , dieStiftung derselben von der hohen Landes-oder weisen Stadt-Obrigkeit, als welchenach ihrer von EOtt verliehenen Macht Pfle-ger und Säug-Ammen der Kirchen undSchulen find : Das Zweyte ist und be-stehet in guten Schul-Gesetzen, welche vonden klügsten und im Schul-Wesen erfahren-sten Männern aufgesetzet, von der Obrigkeitgebilliget und zur Beobachtung öffentlich vor.geschrieben werden. Beyde Kennzeichen ha-ben Privat- und Winkel-Schulen nicht. DasDritte ist eine gute Lchr-Art , da man inmöglichster Kürze, auf das leichteste unddeutlichste, und in einer guten Ordnung,auf eine gründliche, doch angenehme undmuntere Weise, das nöthigste und nützlichst«den Untergebenen vorwagt , anbey so wohlauf die Besserung des Verstandes als auchdes Willens der Lernenden sein Augenmerkhat. Wer sich einen vollständigen Begriffvon einer guten Schul-Lchrart wachen will,der lese nur des Herrn kl. Gottfried Hoff-manns, ehemahligen berühmten Rcctvrs zuZittau, kleine deutsche Schriften, acicl^äestnerr Insticuuonex rei lcsiolast. Dasvierte Kennzeichen einer guten Schule sindgute Lehrer, d. i. solche , die so wohl denWillen als das Vermögen haben, ihremSchul-Amte ein Genügen zu thun; oderdie so wohl einen starken innerlichen Triebbey sich finden, die Jugend zu unterrichten,als auch eine Fertigkeit besitzen, diejenigenSprachen und Wissenschaften , die zur Er-langung einer gründlichen Gelehrsamkeit un-entbehrlich , deutlich und gründlich vorzu-tragen. Mit einem Wort, sie müssen Mei-ster und nicht Lehrlinge oder Pfuscher seyn.Dann Salomon Proverb. XXVI. 10. spricht:Ein guter Meister macht ein Ding recht,aber wer einen Hümpler dinget , dem wirds

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