Band 
Fünfter Jahrgang, 1748.
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SZ )

aber deßwegen von Violen Ansuchung gesche-hen , so wollen sie sich den Liebhabern ge-fällig erweisen. Wer also r Rthlr. vondato an biß zur Öfter - Messe 1-748 vor-auszahlet , der bekommt das Werk ohne dengeringsten Nachschuß. Nachher aber wirdes nicht unter r Rthlr. 8 Ggr. verkauft wer-den. An saubern Druck werden es die Ver-leger nicht ermangeln lassen. Die Pränu-meration wird in den vornehmsten Buchladenangenommen, nur werden die Liebhaber er-sucht/ das Geld Post. frey einzusenden.

Würzburg. Der Herr Hof-Rath undProfessor juris dlar. 8c 6cncium hat einproAramma cle Vinculo justiriX Le scguira-

riZ geschrieben, welches nur einen Bogen starkist, womit er seine Collcgia, welche er diesesjetzt - lauffende Jahr lesen wird, bekannt ge-macht. Gesetze sind wohl eine nothwendigeSache, heißt es hier / und deswegen einge-führt worden / um die Menschen in denen ge-hörigen Schranken zu halten; dieses habensich die Römer wohl angelegen seyn lassen/und von denen Griechen ihre Gesetze entlehnet.Gleichwie aber Gesetze nicht auf alle vorkom-mende Fälle gerichtet / oder gegeben werdenkönnen, sondern in Verbi; Zeneralibus beste-hen / so muß auch öfters ar5 Koni 8e rrgurvorwalten / welche denn ersetzt / was bey de-nen l-eZibu; gefehlet. Ein jedes Gisetz mußauch rationabilis seyn / i. e. mit der LHuitacc

narurali übereinkommen , und die surirpru-clenL unterrichtet einen Richter lecunftumTguiraris nacurali; priricipia die Justitz zuaäminitti-iren / und also kan diejenige Repu.blick nicht glücklich genennet werden/ wo keineGesetze sind.

Leipzig. In den hiesigen Buchladen sie-het man : Rechtliche Untersuchung / wiedie Fehler bey heutiger Bestellung derAemter und Verwaltung der Justitz ver-bessert werden können / nebst dem neuenRönlglich - preußischen Justitz - Regle-ment cle /;nno 1747. wie die Processe/nach dem von Sr. Rönigl. Majestätin Preussen vorgeschriebenen Plan, ineinem Jahre in allen Instanzen zumEnde gebracht werden sollen. 1747.i6 Bogen in Oclav. Dieses Werkchen han-delt in vier Theilen von der Veranlassungund dem Ursprung dev Amtleute, von desAmtmanns Beschaffenheit / von dem Miß-brauch des Amtmanns , und von Verbesse-rung des Iustitz-Wesens. Es enthält mei-stens Betrachtungen , auf die man ohne vielNachdenken und grosse Gelehrsamkeit komme«kan / und die auch grosseukheils nicht ebenfür Amtleute insbesondere gehören. Dermerkwürdigste Theil desselben sind die Bo-gen / die das auf dem Titel angeführte Kö-niglich. Preußische Reglement enthalten.

Bez? den Verlegern dieser Nachrichten ist auch Zu haben:

Joh. Friedr. Staplers Grundlegung zur wahren Religion. Vierter Theil. 8. Zürich/1748. a I si. 12 kr.

ve komLno ponriftce in serenäo cle 6<le moribmgus juclicio , lalli 8c fsllere nelci'o:Loäem^ue Loncilii; Oecumenici; auÄorirare, poressare, ^uri'zäi-Iionc, 8uxe-riori: visserlario äuplex. ^cceäic /^ppencüx äe mence llccleliX Lallicame»Le ^caclemiT karistensts, circa äuo i!1a 8ess>5 /ZpostolicX privüc^ia. ^uäiorsk. facobo Ilyacimko 8erry, Or6. kraeä. 5. 1°. IVI. Le in ^caäemia kacavinaxrimario 8. TbeoivAi'X professore. 8 . kacavii lyzr. a i si.

Diese Nachrichten sind alle Mitwochen in Zürich bey Heidegger und vompseme.

Buchhändler, zubekommen.