Laß er bett solchen Umständen von seiner Ge-meinde eine Vmzrösserung des Gehalts ver-langen könne, wenn sie ihn behalten will,da ihm anderswo eine vortheilhastcre Stclleangetragen worden. 6.) Ein Prediger,der die erforderliche Geschickttchkeil besitzet,kau sein Pastorat gegen ein Lehramt in derSchule niederlegen: Denn man findet über-all gute Prediger, aber nur wenige tüchtigeSchulmänner. Nun kommen die Folgen,welche den Landesherrn und die Obrigkc.tbetreffen, i.) Der Landesherr kan demPrediger vorschreiben, wo, wenn, wie lan-ge und über welche Texte er predige», wel-che Tage er ftyern, weiche Ktrchengebräncheer beobachten , und was für eine Kleidunger tragen solle, r.) Er kan den Prebigerei-ver andern Gemeinde vorsetzen , ihm auchwohl bey enker vorzüglichen Fähigkeit emLehramt auf einer hohen, ober in einer an-dern Schule auftragen. ;.) Der Landes-herr verfahret weise und gnädig mit einemPrediger, der wegen einer irrigen Lehre seinAmt niederlegen muß, wenn er ihm eineCivilbedienung giebt, davon er seinen Unter-halt habe. 4.) So kan er auch den Predi-ger , der sich eines harten Berbrechens schul-dig gemacht, mit eben der Straffe belege»,mit weicher andere Verbrecher angesehen wer-den. Der Herr Verfasser bringet noch zwoErinnerungen bey. Die erste ist : Eben dergöttliche Beruf, den die Prediger haben,finden sich auch bey allen übrigen Lehrernder göttlichen Wahrheiten auf Universitätenund Gymnasiis , imgleichen auch bey denCatecheten in den Stadt- und Dorf-Schulen.Die zweyte Erinnerung behauptet, daß dieWeltliche, fo wohl hohe als niedere Obrig-keit nicht weniger, als das PreLigEmt einegöttliche Einsetzung vor sich habe, und glei-cherweise einen allgemeinen göttlichen Berufanführen könne.'Auch hier hat man Beyspielseiner lpecislis vsi vocarioniz, indem Mo-ses unmittelbar, David aber mittelbar, dasVolk zu regieren beruffen worden. Der be.rühmte Rechtsgelehrte und Pros. zu Danzig,Herr 0. Willenberg 4 hat solches m einer
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Differrsnoi! sts vocarione ffieinu äst ossclscivilLU« seculasis dargeihan. Ein gleicheslässet sich auch von dem Ehestände behauv-ten- Er wird eben fo wohl, als der geist-liche Stand, heilig genennet, und dieiem-gen, welche in demselben nachher VorschriftGOtres leben, habe» einen göttlichen Berufdazu, und in Erinnerung desselben, sollensie ihre Verbindung treulich hallen, und ihreKinder rechtschaffen erziehen. Hoseas undJiaac nahmen auch ihre Weiber aus einenbesondern göttlichen Ruf. Allein die Herrn»Hüter vergehen sich , wenn sie denselbendurchs Löß herausbringen wollen. ZumSchluß äussert der Herr Pros. sein Urtheilüber den so genannten innerlichen Beruf.Die H. Schrift erwehnet desselben nirgends.Lucherus soll diesen Ausdruck zuerst gebrau-chet haben, welchen hernach so wohl unsereals dre reformirten Lehrer beybehalten. Ergehöret unter die uneiaentlichen und figürli-chen Redensarten , und nickt alle haben ei-nerley Begrif damit verknüpft. Nachdemder Herr Verfasser diese verschiedene Begriffeangeführt, so glaubt er, daß man dieser Be-nennung , in der Lebre von dem Predigt-Amt , gar füglich entbehren könne.
Amsterdam. Ryckhoff hat ganz kürzlichgedruckt: llelLNon histongne ste Is ^rsnstbrevolucion arrivee stanz la kepulrügue steskrovlnccx uniex en r 747. Quart auf 66Seiten. Hr. Rousset ist der patriotische Ver-fasser dieser Erzehluna. Er fängt bey demerlauchten Stamme von Nassau an , undliefert des neuen Herrn Statthalters Genea-logie von Johann, Wilhelms des erstenStatthalters Bruder an. Er durchgehetganz in der Kürze die grossen Thaten desStatthalter aus dem Oranischen Stamme ,und den Anlaß zu dem jetzigen Kriege, durchwelchen die Holländer sich genöthiget gese-hen , einen Statthalter zu wählen. Er folgtdiese grosse Staats-Veränderung von ihrenersten Anfängen zur Verre, biß auf denglorwlzrdigen dritten May , an welchemder nunmehrige Prinz Wilhelm der Vierte
vov