verbesserten Herausgabe diests geistlichenRechts-BuchS schon seit vielen Jahren ver.anlasset habe / davon aber die sonderbarenUrsachen hierzu beyläuffig berühret werdensollen; und darnach wird zu der Abhandlungcle Varia äccreri 6r»tianl forcuna selbst ge,schritten.
Nemlich die neunte Abtheilung crzchlet,wer Lracianm, als der Verfasser des erstenTheiles dieses geistlichen Rechts-Buches, ei-gentlich gewesen sey.
Aus der zehenten Abtheilung erhellet, daßdUrarisnu; gedachten ersten Theil nur aus ei.gencr Bewegung, ohne höher» Befehl, zu-sammen getragen habe, auf daß die rechts-bestisscne Jugend ein systematisches Buchüberkäme, woraus sie das geistliche Rechterlernen könnte.
In der eisten Abtheilung wird derer Sam-lungen des geistlichen Rechtes, die vor 6ra-riLnosschon vorhanden gewesen sind, abson-derlich in den darunter stehenden Anmerkun-gen , weitläuftig gedacht, die aber in denSchulen keinesweges haben gebrauchet wer-den können; deswegen Lrsci'anu; Pas ve>crecum zusammengetragen habe.
Die zwölfte Abtheilung zeiget hierauf, wieLraliam vecrerum in Ansehen und Aufnah-me gekommen sey, daß man es für ein geistli-ches Gesttz-Buch erkannt und verehret habe.
In der dreyzebnten Abtheilung wird dievermuthliche Ursach angezeiget, warum wohl6rati3nuL sein Werk dreyfach abgetheilet habe:wobey denn unter andern auch von der zurRechtsgcfiissenheit abgemessenen Zeit und vonden unterschiedlichen Ehren - Nahmen derRechtsgelehrten weitläuftig gehandelt wird.
Die vierzehnte Abtheilung berichtet, wasdie Lehrer des geistlichen Rechts für Benen-nungen gehabt haben, und was für ein An-sehen dem Dccreco cimti-mi durch dieselbenzugewachsen sey; dabey zugleich die soge-nannte (-lotste und Lloistcores mit in Er-wehnung kommen, unter welche 6uläo pan-eiroüuL t-rattznum und RaineriuM LcllaI>ccor3 in seinem Buche sie clarir I.. L. in^ovrxryrr. mitzurechnen vergessen hat--
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Nächstdem werden noch fünf Merkwür-digkeiten berühret, welche daher entstanden:sind, daß das geistliche Recht mit dem welt-lichen zu gleichen Ansehen gelangst ist. Dieletztere davon beziehet sich auf die Machtestund untergeschobenen Schriften , woraus'LEanus vieles genommen, und daher eineneue Kirchenzucht aufgebracht hat.
Die fünfzehnte Abtheilung handelt vondem berüchtigten Wrlkbctrüger»liiäoroklck-cocore, und wie desselben neue Lehrsätze nachund nach, wiewohl nicht ohne Widerspruch,durch die Päbste , deren Gewalt dadurchhauptsächlich befestiget wurde , gänge undgebe worden seyn.
Aus der sechszehnttn Abtheilung lernenwir, wie lange das Oecremm Oraciani un-angefochten geblieben sey, und wer ihm zu-erst widersprochen habe; in gleichen was we-gen der durch dasselbe eingefchlichenen Miß-brauche unter dem Kayftr 8-Anmunäo vor-gegangen sey, da so viel rechtschaffene Män-ner eine Verbesserung ch den Kirchen herz-lich gewünschet, und auf alle Weise gesuchethaben. Am Ende dieser Abtheilung wirdinsonderheit die von justo konramno veran-staltete Herausgabe des Corpor. jurir Ono-nic, namhaft gemacht, als welche vornehm-lich bey dem vecrero wegen der Benennungder Zeit eines jeden Lrnoms bey dieser neuenHerausgabe wohl zu gebrauchen gewesen ist.
Die siebenjehnte Abtheilung handelt von.den Römischen eorreüoribur , welche aufAnordnung der Päbste ?i, IV. und V. wieauch Lre^orü XIII. das vecretum durchge»schauet und verbessert haben. Die Namenderselben finden fich in der Anmerkung c)auf der rz und -6 Seite.
Die achtzehnte Abtheilung zeiget die Artund Weise, wie Lmciani Vscrerum das An->sehen und dir Gültigkeit eines geistlichen Ge-setz-Buches eigentlich erhalten Habe.
(Die Fortsetzung folget nächstens.)
Leipzig. Jacobs Hat drucken lassen: 8^so. -zncir Lekmiätt Lowxenäium Urcolo-Ivlomlii rsmmn eäickr, novir explsn».
rioniu-