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Beyträge zur nähern Kenntniss des Schweizerlandes / Von Hs. Rudolf Schinz, Pfr. zu U...
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wen ehe sie sich niederlegen eine Selbstprüfnng übersein Betragen selbigen Tags anstellen, und mit Her-sagung vorgeschriebner Formeln diese Andacht beschlies-sen. Zum Auskleiden ist eine halbe Stund Zeit ge-sezt, worauf mit der Glocke das Zeichen zum gänzli-chen Stillschweigen gegeben wird.

Weil nach der italienischen Zeitrechnung die Mit-tags-Stunde abändert, der Anfang der Nacht aberimmer auf die gleiche Stund fällt, so werden allediese auf einander folgenden Beschäftigungen vomFrühling an, täglich um etwas befrüheret, also daßdas Zeichen zur Ruhe im höchsten Sommer gegebenwird, wann es schon eine Stunde lang Nacht ist.

An Festtagen und zwischen einfallenden Ferien istdiese Disciplin weniger streng, die Erhohlungszeit wirdalsdann verlängert, und die Taffel um ein Gerichtvermehrt. Des Jahrs werden in zwey verschiedenenMalen besondere Andachtsübungen zur Beförderungder christlichen Tugend und Gottseligkeit, jedesmalfür 8 Tage mit den Seminaristen gehalten. Un-mittelbar nach Ostern fallen für 12 Tage gänzliche Fe-rien; und die ganze Studir-Änstalt bleibt vom Anfangdes Augusts bis zum n. Winterm. gänzlich eingestellt,alle Seminaristen gehen für diese Zeit in die soge-nannte Vakanz nach Haus, auch die Lehrer besuchendie Ihren, oder ergözen sich mit kleinen Reisen, dasSeminarium selbst wird alsdann einigen alten Be-dienten zur Aufsicht übergeben, so daß also das Schul-jahr nur 9 Monate dauert.

Die Bedingnisse für die Kostgänger sind folgende.Den /ten Wintermonat wird das Seminarium fürsie eröfnet, bis den uten dieses Monats müssen alledie angenehmen werden wollen daselbst sich einsinden.

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