Sie können weltlich oder geistlich gekleidet gehen,wie sie wollen, doch ist alles Gold und Silber aufden Kleidern verbotten. Das Tragen aller Taschen-Meffer, sogar der Federmesser ist aus guten Grün-den untersagt.
Neben den für jede Classe nöthigen Büchern mußein jeder mit sich bringe»/ sein catolisches Andachts-vuch, ein Weihwasser-Gefäß/ ein Andacht einflößen-des Bild / oben neben das Beth zu hängen, ein PaarKnauel Wachskerzen, Messer und Gabel, die nichtvon Silber seyn dürfen. Ferner soll jeder mit sichbringen sein Beth bestehend aus einer Materaze, zweyKopfkissen (darinn keine Federn sondern Wulle seynmuß) Strohsack / wullenen Decken, und wenigstens2 Paar Leintüchern, für seinen Leib das benöthtgteLeinenzeug. Wer aber diese Beth-Geräthschaft nichtgern mit sich bringt, dem liehet solche das Semina-rium gegen jährlicher Abgab von 6 l.r.
Das Kostgeld für das ganze Schuljahr ist 27sl.r. und 9 b.r. für Licht, und den Gebrauch derhölzernen Geräthschaft, also 279 in zween Terminenvorauszubezahlen. Wird ein Senrmarist krank, sowird er auf besondere Kosten seiner Aeltern gearznet;muß einer 15 Tage nach einander vom Seminarioabwesend seyn, so wird ihm dafür täglich i b.r. gutgeschrieben. Für Wasche und Flicken der Kleidersorgt eine dazu bestellte Person im Seminario, aufKosten der Aeltern des Jünglings.
Die-
*) Man versteht unter br. allezeit bii-e WI-m«, deren?7 1/2 zu Luggaris, nach dem mayländischenMünz-Ruf aber blos br. einen Louisd'or machen, t. be-deutet loläo, deren 20 auf 1 br. gehen.