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che immer in Chur, der Hauptstadt des größten-theils protestantischen Gotthausbundes, unter demVorsitz des Bundes-Präsidenten sich versammeln.
Eine so zusammengesetzte Verfassung in eisern Land,wo zwey Religionen herrschen, muß nothwendig so-wol den Ehrgeiz auswärtiger Machte als einheimi-scher Privatpersonen begünstigen. Wirklich war sie,nebst der physischen Lage des Landes und der schonaus diesem Grund beynahe nicht zu verhütenden Ein-wirkung fremder Höfe, die wahre Quelle derbündt-nerischen Unruhen im Anfang des gegenwärtigenJahrhunderts. Allerdings mußte den Häusern Bpur-bon und Oesiereich, die sich damals den obern Theilvon Italien so hartnäckig streitig machten, an derFreundschaft einer Republik vieles gelegen seyn, dieden kaiserlichen Truppen einen bequemen Paß nachder Lombardey gestatten oder verweigern konnte. Ausdiesem Grund hatten die Bündtner, vermittelst un-ter dem Namen des Kapitulüts bekannter Verträge,von dem Herzogkhum Mailand seit langer Zeit be-trächtliche Pensionen bezogen , und dafür dem jedes-maligen Besitzer desselben diesen Paß oder Hilfs-truppen bewilliget. Aus der gleichen Ursache warschon im Jahr 1724*), nachdem die Republik , inder Absicht eine längst versprochne Erneuerung desKapitulats zu erhalten , lange aber fruchtlose Unter-handlungen mit England , Holland und dem Kaisergepflogen hatte, eine völlige Trennung unter den
*) Schon im Jahr ,707 hatten dle Alliirten gegen FrankreichHeu g Bünden die Auswirkung dieser Erneuerung von demkünftige»' Besitze« Mailands aus den Fall versprochen,daß mau ihren zur Belagerung Toulons bestimmten Trup-pen den Paß gestatten würde; allein ohne hernach ihre Zu-sage zu halten, obgleich der Paß beivilligek worden war.