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folge alleitz das I^echt hgfttz. Dabey die bey-den Bünde nicht stehen , sondern wgpfßn noch dieFrag^quf, ob aste Kongresse nothwendig in Churgehalten werden maßten, und ob hem Präsidentendes Gotthausbundes dabey immer der Vorsitz ge-?Lühxe? Sie fiengen sogar an jv behaupte« > dryBeylage müßten jederzeit an demjenigen Hrt gehaktten-werden , an welcheur sich, der Bundestag des je-desmaligen Jahres versammelt hatte, oder versam-meln würde; auch mäße die Landeskasse nicht mehr,wie hisdahl'n, allein dem Schreiber des Gotthaus-bundes anvertraut seyn, und endlich sey eine gemein-schaftliche Aufsicht aller Z Bünde über das in Churbefindliche Landesarchiv vönnöthcn. Am Meisten aberbeunruhigte es den Gotthausbund,, daß man überdiese Gegenstände nicht die Stimmen oder sogenann-ten Mchre aller Gemeinden , deren Deputierte demBundestag beywohnen, einsammeln und die alsdannzum Vorschein kommende Mehrheit für gültig erken-mn, sondern daß der X Gerichten-Bund fowok alsder Graubund seine Mehre besonders sachmeln, undbundsweifc votieren wollte; so daß dielleiiHt diegro-ßtre Anzahl der Gemeinden sich, dem deutschen In-halt der Grundgesetze zuwider, einer kleinern hätteunterwerfen müßen.
Ungefähr zu gleicher Feit erhob sich ei« eben sowichtiger Streit, welcher den Gotthausbund nochnaher betraf, und dem man vermuthlich zu Liebe jeneStreitfragen über die Landesverfassung aufgeworfenhakte. Der alten Uebung Und den auf Verträge sichstützenden Rechten dieses Bundes zuwider erwähltedas Domkapitel zu Chur, im Dezember,des Jahres1728, den Freyherr von Rost , einen Oestereicher zufeinem Bischof, da vorher nicht einmal Eingeborueaus einem andern als dem Gotthausbund, geschwelt