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man sich seyerlich erkläre, es sey im Jahr 1714.zwischen ihrem Land und der Stadt St, Gallen kei-ne geheime Verabredung zum Vortheil dieser letzLern,wie die Feinde des Roschacher-Friedens ausstreu-ten, getroffen worden. Endlich beklagten ste sichüber viele Gewaltthätigkeiten ihrer Gegner, unddrangen darauf, daß bis zu künftiger Landsgemeindealles unverändert bleiben sollte, weil sie die in Lä-sen gehaltene unmöglich für gesetzlich erkennen könn-ten. Vor allem aus empfahlen nunmehr die vermit-telnden Gesandten beyden Theilen mit Nachdruckeine allgemeine Amnestie; allein davon wollten bey-de nichts hören. Dennoch suchte die Scßien in ei-nem zweyten Schreiben den Stand Appcnzell zu die-sem Schritt zu vermögen, und schlug vor, daß mander nächsten gewöhnlichen Landsgcmeinde den gan-zen Streit zur Entscheidung überlasse, unterdessenaber in Frauenfeld das gegenseitige Verhalten biszu diesem Zeitpunkt bestimmt werde. Kaum aberwaren die Abgeordneten zu persönlicher Unterstützungeines so billigen Vorschlags bey ihren Komnntten-ten zu bewegen.
In ihrer Abwesenheit verliessen auch einige eidge-nößische Gesandten die Stadt Frauenfeld. Balddarauf kamen zwey Schreiben von Landamman undRath zu Hcrisau , worin eine deutliche Erklärungbegehrt wurde, daß man ihren Landleuken den gzsten§. nicht aufdringen wolle; weil dieselben in diesemFall nicht zu besänftigen, hingegen zu Haltung ei-ner neuen Landsgemeinde bereit wären. Auf beydeZuschriften antwortete die Ceßion kurz; daß sie nie-mals aufhören könne den Nutzen jenes §. vorzustel-len, und daher, in der Hofnung, daß für einmalkeine Laudsgemeinde gehalten und noch viel weni-ger zu Thätlichkeiten geschritten werde, die denAus-