ein zweyfacher VsrLrüZ wäre / für eins zwischen dem König und feinen Kefsr-rnierken Umerkhancn/demnachzwischen den Reformierten und den Römisch-Catholischen unter der gestalt eines beyderftitigen Versprechens in der Handdes Königs, welcher dißfahls vertretten dientest eines Obersten Richters undgeborne» Schirdmans aller deren zwischen seinen Unterthanen sich zutragen,der Streitigkeiten.
Der Nam eines Vertrags ist Jhme auch von den allerhitzig sten Je-suiten gegeben worden/ amrwogen darbey ungleiche Partheyen anzutref-fen/ welche vrrschiedne Anforderungen haben / Abordnen / zusamen treuen/einandcrn widersprechen / sich mit eiaandern vergleichen. Man brach-te vier Jahr mit diser Handlung zu / anzufangen von der Versamlungzu 8Lime-ko/, allwo der erste Grund zu disem Werk gelegt worden. Manbrachte aufs wenigst zwey Jahr damit zu/so man die zeit mmt / da der Königversprochen OommMrios mit knKruödion und gemalt dahin zuschicken.mals hak ein Vertrag eines KönrgS mtt einem andern so vil Kenzeichen undUmstände ernes wahrhaftigen Vertrags gehabt wie diser. Wahr ist es zwar/daß man Jhme Visen Namen bey seiner Kundmachung nicht/sonder allem denNamen eines LcüQs gegeben: Es macht aber der Nam bey der fach nichts/undso der Titel bey der äußerlichen Gestalt eines L61Ä8 und eines Vertrags einenunterscheid macht/so ist doch ein solches Lciicb und ein solcher Vertrag in derHaubksach nicht unterschieden. Sonstsn gibt bey dergleichen Fahlen die gestalteines LclrÄs der Sach eine neue kraft / weil dardurch der Vestigkeit eines Ver-trags die Majestät und das Anschm eines Gesäßes beygefüget wird. Wann -also bey einemLciiök bist zwey Umstände odrrMerkzeichen/wie bey dem zuces, zusamen kommen/so ist es um so vll unwiderrüfflicher / weil es zugleich eingerechtes/weifts und Prkißwürdlges Gssatz und ein aufrichtiger Vertrag.
Man kan auch nicht vorwerffen/ daß dir Protestierenden dises LcLiök mitgewalt und mit dem Degen in der Faust erhalten / weil Zu der zeit/ba es heyaußkomm/in Frankreich alles ruhig wäre und König Heinrich I V. nachdem er dieLige unter den Fuß gebrachk/bereitö eine zimliche zeit darvsr gesagk/dgß Ep die
Es werden mir aber die Verthädiger des WilktthrlichtN Gewülts/dise elendeKnecht undMietling des Oeipoüimi oder der eigenherrische Macht/Villeicht vorwerffen; es ftye dises LclrLr nichts anders als eine von den V01 sah,ren Ludwigs XI V.bewillrgte Gnad/ die diser Monarch eimwederssoufttzen/oder wann erö rhunlich befande/widerum aufheben ksnre/und daß das Ver-
A itj sprechen