Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
Entstehung
JPEG-Download
 

1,4 Von dem wichtigen Unterschiede

das ist förmliche Wahrheit für alle diejenigen, so zudieser Kirche gehören; und förmliches Recht ist fürstreitende Partheyen, was ein erwählter oder verord-neter Richter zuletzt dafür erkannt hat. In. beidenkann die wirkliche Wahrheit, oder das.wirkliche Rechtzum Grunde liegen, und es ist die höchste menschlicheWahrscheinlichkeit vorhanden, daß es so sey. In derThat aber kommt es hierauf nicht an ; es thut im ei-gentlichen Verstände nichts zur Sache,, ob die Bischöfeoder die Richter geirret haben oder nicht; ihr letzterAusspruch verwandelt wirkliches Weiß in förmlichesSchwgrz, und umgekehrt. Beide können, was.förm-liche^ Wahrheit betrifft, nicht irren, wenn alles ordent-lich zugeht. Denn es ist hier ein Nothrecht für diemenschliche Ruhe, nach welchem nun ein Mal dasje-nige förmliche Wahrheit .und förmliches Recht seynsoll, was also., dafür erklärt oder ausgesprochen wor-den. Der Mensch würde nimmer aufhören zu zanken;jeder würde nach seinem eignen Begriffe handeln wollen,und es würde daraus die größte Verwirrung entsteh«,wenn man sich nicht endlich weislich darüber verstan-den hätte; daß man dasjenige, was also ausgespro-chen ist,, für förmliches Recht halten und befolgenwollte. Einem jeden bleibt dabei feine freie Meynungvon dem wirklichen.Rechte, wenn er sich von demförmlichen nicht überzeugen kann ; aber man achtetdarauf nicht.

Sobald man aber diese beiden Begriffe verwech-selt,'so erlaubt man einem jeden dasjenige, was er fürwirkliches Recht erkennet, auch in Ausübung zu brin-gen. . Der Fürst kann jeden Rath, der nach seinerUeberzeugung ein unredlicher Mann ist, seines Dien-stes entsetzen, und nach Gefallen bestrafen. Der Rich-ter kann jeden ersten Spruch, wenn er^ seiner Mey-nung