Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
Entstehung
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von den Westfälischen Freigerichten. 197

sprengte»! Herzogthume fielen die Freigerichke in dieAugen. Kein Reichsfürst wollte gern einen solchenunmittelbaren kaiserlichen Commiffair zulassen. JederBischofs und Fürst war darauf bedacht, die Commis-sion auf sich zu bekommen, selbst Oberlehnsherr derStühle in seinem Lande zu werden, und damit einefremde Gerichtsbarkeit auszuschließen. Der Erzbischoffvon Cölln allein, welcher das Herzogthüm in Engernund Aestphalen erhalten hatte, widersetzte sich diesenUnternehmungen, und brachte es auch wirklich dahin,daß er fast überall in Westphalen und Engern alsoberster Stuhlherr erkannt wurde. Von ihm hingalso eine Zeit lang die Ernennung aller Freigrafen indiesen Ländern ab, und vermuthlich auch die Beloh-nung derselben mit des Königs Banne.

In dieser Lage blieben die Freigrafschaften einegute Weile, außer daß sich viele Bischöffe, Fürstenund Städte, welche das ordentliche Richteramt zurErhaltung, oder die Gowgrafschaften an sich gebrachthatten, sich diesen außerordentlichen Beamten zu ent-ziehen, und entweder dieses ihr Nichteramr auch aufdie Fälle zn Haut und Haar zu erstrecken suchten,oder sich auf andre Art den Freigrafen widersetzten;wozu die allmähliche Abnahme des Rechts, die Ver-brechen mit Gelde zu lösen, der Landfrieden, undandre Arten von Selbsthülfen, hauptsächlich aber dievon dem Kaiser gegen sein eignes Interesse ertheiltenPrivilegien, nicht wenig beitragen mochten. Gegendas Ende des vierzehnten und zu Anfang des fünf-zehnten Jahrhunderts erschienen sie aber auf ein Malmit einer solchen Macht, daß ganz Deutschland davorzittern mußte; und ich glaube nicht zu viel zu sagen,wenn ich annehme, daß mehr als hundert tausend

Frei-