196 Eine kurze Nachricht
ihre sogenannte heimliche Acht, nachdem sie zu-vor den freien Stuhl bekleidet, und ihre öffentlicheSitzung unter dem blauen Himmel eröffnet hatten.Es ward dem Volke nicht bekannt gemacht, werFreischöpfe war; und diese waren durch einen fürch-terlichen Eid verbunden, Vater und Bruder, Mutterund Schwester, Freunde und Verwandte anzugeben,wenn sie etwas begangen hatten, was vo» dem freienStuhl zu rügen war. Ihnen lag es zugleich ob, alleErkenntnisse des freien Stuhls zu vollstrecken, dieLadungen an die Straffälligen zu überbringen, undwenn es das Urtheil mit sich brachte, den Berurtheil-ten, wo sie ihn fanden, zu hängen. Im Grundeaber hielten sie dem Kaiser alle Länder offen, handel-ten, ohne sich an Territorialgränzen zu kehren, nochimmer als außerordentliche, die kaiserliche Majestätrepräsentirende Commissärien, und würden, wenn siestehen geblieben wären, alle Territorial - Hoheit ver-hindert haben.
Des ersten Freigerichts wird ums Jahr 121,,mithin nicht lange nach dem gesprengten Großherzog-thum in Sachsen, als einer schon bekannten Sachegedacht. Vermuthlich hatten die vorhingedachtenCommissärien ihr Amt unter den Herzogen fortgesetzt,und sich von diesen- als den obersten misgis, bestel-len lassen. Denn da alle Blutgerichte von dem Her-zogthum ausgiengen: so mußten auch diese Commis-sarien davon angeordnet seyn. In dieser Zeit müssensie sich aber auf einem gewöhnlichen und bekanntenFuß gehalten haben, weil die Schriftsteller ihrer garnicht gedenken; und dieses ist insgemein der Fall mitgewöhnlichen Begebenheiten; man bemerkt in derGeschichte die Cometen und Finsternisse, aber nichtden täglichen Aufgans der Sonne. Erst nach ge-
spreng-