Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
Entstehung
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LL§ Ueber die Absteuer der Töchter

dacht kamen; und wer die Probe hierauf machen will,der suche nur den Gang der Autonomie auf, mit webcher sich die Familien gegen die Folgen^ dieses Uebelsgewehret haben. Die ältesten Familienverträge undGesetze zu Erhaltung der zusammengebrachten Landersind aus fürstlichen und gräflichen Häusern. Ihnenfolgen die Majorate, Fideicommisse und testamentarüschen Verordnungen des Adels nach einem ziemlichenZwischenraume, und das älteste Fideicommiß eines ge,meinen Landmannes hier im Stifte, der sich aus demLeibeigenthum frei kaufte, ist vom Jahr 1756.

Man denke aber nicht, daß dieses blos die Wir-kung einer Mode gewesen, welche die Vornehmen zu,erst, und die Geringen zuletzt annahmen. Nein, esist das Werk der Noth, welche alles nach den Bedürf-nissen jedes Standes so geordnet hat. Der gemeinenHofgesessenen waren viele; sie hatten von den ältestenZeiten ihre Hofversammlungen, und konnten sich untereinander gemeines Recht setzen; welches durch keineTestamente, die auch um deßwegen in dieser Klassevon Leuten gar nicht gebräuchlich waren, abgeändertwerden konnte. Der Adel wohnte weiter aus einander,und kam bei weitem nicht so früh dahin, um allgemeineVersammlungen zu halten und collcgialische Rechte zusetzen; der Fürsten waren noch weniger, und ihreRechtsweisungen vor dem Kaiser seltener. Also muß-ten diese zuerst zu einer Autonomie greifen, und sichdurch eigne Gesetze und Verträge helfe». Die fremdenRechte thaten auf sie, als einzelne einer cvllegiali-schen Rechtsweisung beraubte, und solchergestalt ohneLandrecht bestehende Menschen, den ersten Angriff; derzweite ging auf den Adel; und der dritte erst auf diemindern Landbesitzer, welche entweder von einer Hof,rolle abgerissen, oder aus dem Leibetgenrhum freigelas,

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