Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
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Ueber die Adelsprobe in Deutschland. 277

Dieses zu mehrerer Deutlichkeit und zu bessererEntwickelung der Begriffe vorausgesetzt, wird es leichtzu bestimmen seyn:

I. Was derjenige, welcher sich als einalter Edelmann darstellen will, zu erwei-sen habe?

Derjenige, welcher seinen Adel aas der erstenQuelle herzuleiten gedenket, muß darthun, daß dieAhnen, wovon er: abstammet, echte Eigenthümersiimmbarer Land-Mien, oder, wie man jetzt spricht,Reichs - oder LandtagesfWger Güter gewesen, undin solcher Eigenschaft zu den öffentlichen Reichs - oderLandesversammlungem berufen worden. Er muß bei-des zusammen, oder doch wenigstens, wenn er mitdem Beweise des ersten allein auslaugen will, dieseserweisen: daß in dem Lande, worin seine Ahnen ge-sessen gewesen, kein Unadlicher zum Eigenthums einesReichs - oder Landiagsfähigen Gutes habe gelangenkönnen. Ein anderer Beweis ist die Schöpfenbarkeit:wenn einer nämlich zeigen kann, daß seine Ahnen inkaiserl. und Reichs-Landgerichten, welche unter dempersönlichen Vorsitze eines Bischofes, Herzoges, oderGrafen gehalten worden, die Stelle eines Schöpfenbekleidet haben. — Die vorn Adel aus der zwei-ten Quelle haben zu erweisen: daß ihre Ahnen wahrekaiserliche, fürstliche, oder gräfliche Dienstleute gewe-sen. Auch haben einige edle Herren und Äbte, alsdie zu Wildeshausen — von welchen der Kaiser Lotharsagte: ejus luinistsriales cuiar liliis et xostm-is suisxarena aonclirionsm et lezeui c,una suis et ckuaisblenriai wlinisteriallkus liabere, O-kM. Oue//. l. II.p. 52 — guje Dienstleute gehabt: und wo diesesaußer Zweifel ist, mag auch der Dienstmann einessolchen Abtes^ Probstes, oder edeln Herrn, welcher

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