Der Cüpitularsoidal. 297
werden sollen^ für sie ins Heer zu ziehen; und daßkein Geistlicher sich von freien Stücken in denKrieg begeben solle." Das Erste bezieht sich auf dieZeiten des Heerbanns, worin der Krieg eine Reihe-pflicht war, und nachdem es der Kaiser verlangte,jeoer lVIunsus seinen Mann stellen mußte. Hier wares ganz natürlich, den lVllansua der Kirchen, dessenBesitzer davon am Altar diente, nicht mit doppelterPflicht zu beschweren. Das Andre hingegen geht aufdie Zeiten, wo man anfing, außer dem Heerbann undaußer der Lehn« und Dienstmannschaft eine neue Artvon Geworbenen anzunehmen, welche aofContracteund auf eine gewisse Zeit dienten, und vornehmlich derDeute und Plünderung wegen dem Kriege nachzogen.Diese hießen Teufelskinder*) und Bluthunde,und unter diesen sollte von Rechtswegen kein Geistlichersich finden lassen. Daher sagten dle zu Arlcs versamm«letcn Vater r Iit nullris Llericus ruptuarlis vsl ko-Isstrrriis, aut leujusmodi r/rrr's ^r,r§urH, praspoiin-tur. Und spätere Verordnungen der Kirche eisern nurdawider, daß Geistliche sich nicht sollten anwerbenlassen; zu verstehen von diesen Teufelskindern, als derdamaligen einzigen Art von Geworbenen — keineswegsaber, daß sie nicht sollten, wenn sie anders wollten,im Heerbann mit ausziehen, und für ein Lehn dienenkönnen. Wie es denn gewiß in der Geschichte tausendund mehr Fälle gibt **), wo Päpste, Bischöffe und
andre
*) IMi Lolial, äs seota «oruni, gui voosntur Aotts.»
c. 26. Vermuthlich wurden die Gewor-benen in Rotten abgetheilt/ und hießen daher
im Gegensatz von der noblen Dienstmannschaft.
Noch in den spätern Niederländischen Unruhen war fastjeder reiche Edelmann in Westphalen Entrepreneur eines
Corps;