v.i.Gesch.d.zojahr. Kriegs 1618-1648. 17z
I^e^ocisrions kecrLtes wucksnt 1a paix äs Lunker er ü'Os-nsbrucli; ä 1s I 4 a^s. 1725. 4 Voll, kol. Hauptsächlich nachdieser Quelle, die geistvolle Schrift:
Geschichte des Westfälischen Friedens, in zwey Theilen vonL. L. von woltniann, Leipzig. 18O8. (Auch als Fortset-zung von Schiller's Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs).
I. Sreph. pürrer Geist des Westfälischen Friedens, Göt-tingen. 1795. 8.
Die vollständigste Sammlung der Aktenstücke:
I. G. von Meyern psois Weüplislicse. Göttingen.1734. Th. I—vr. iol., der auch die correcteste Ausgabedieser Friedensschlüsse, Göttingen 1747. besorgt hat.
2O. Die durch den Westfälischen Frieden re-gulirten Gegenstände betrafen i. Entschädigungensowohl der Krieg führenden auswärtigen Mächte,als einzelner Stände des Reichs. 2. Die innernsowohl religiösen als politischen Verhältnisse des letz-tem. Z. Die Verhältnisse von zwey andern aus-wärtigen Sraaren zum Deutschen Reich. — Umdie Enrschadigungsmasse zu bilden, nahmman seine Zuflucht zur Secularisatiou mehre-rer, bereits protestantisch gewordener, geistlicherStifter. Die auswärtigen entschädigten Machtewaren Frankreich und Schweden; die DeutschenFürsten Brandenburg, Hessen-Caffel, Mecklenburgund Braunschweig-Lüneburg.
Frankreich erhielt den Elsaß, so weit er Oestreichgehörte mit Dreyfach; Bestätigung der Hoheit über Metz,Loul und Verdun (s. oben S.77 .); wie auch über Pig-
nerol,