Buch 
Handbuch der Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Colonien : von seiner Bildung seit der Entdeckung beyder Indien bis zu seiner Widerherstellung, nach dem Fall des Französichen Kayserthrons / Von A.H.L. Heeren
Entstehung
JPEG-Download
 

174 l. Per. l. Th. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst.

nerol, und das Besatzungsrecht in Philippsburg. Die ab-getretenen Lander werden Frankreich einverleibt.

Schweden bekam Vorpommern nebst der Insel Rügenund einem Theil von.Hinterpommern, Wismar, Bremenund Verben; alles mit den Rechten der Reichsstaud-schaft und 5 Millionen Thaler.. ,

Churbrandenburg die secularisirten Stifter Mag-deburg, Halberstadt, Camin und Minden.

Mecklenburg Schwerin und Ratzeburg.

Hessen Hirschfeld und 4 Aemter nebst öoocoo Thaler.

Braunschweig-Lüneburgdie Alternative in Os-nabrück nebst einigen Klöstern.

Chursachsen behielt das im Präger Frieden Erhaltene.

Der Pabst proteftirte umsonst gegen den Frieden wegender Serularisationen.

21. Die Bestimmungen der innern Ver-hältnisse des Deutschen Reichs betrafen nicht so-wohl neue, als bisher streitige oder ungewisse, Ge-genstände. Indem i. in Ansehung der Religionnicht nur der AugSburgische Neligionsfrieden bestä-tigt, sondern auch ausdrücklich auf die Reformie-ren ausgedehnt und völlige Gleichheit der Rechte fest-gesetzt; in Ansehung der geistlichen Güter und denReligionsübung aber der Anfang des Jahrs 1624»als Norm (^.nnus normal^) bestimmt, also auchfür die Zukunft das Neservasurn eoelesiaZtieurirals gültig anerkannt wurde. 2. In Ansehung deepolitischen Verhältnisse a. eine allgemeine Amnestieund Restitution bewilligt: (jedoch bey dem Pfäl-zischen