O.i.Gesch.d.zc-jähr. Kriegs 1618-1648. 175
zischen Hause mit der Beschränkung, daß eineneue 8te Chur für dasselbe errichtet ward; und dieihm genommene Chur nebst der Oberpfalz bey'Bayern blieb), b. Den sämmtlichen Ständen imVerhältniß gegen den Kayser ihre Hoheitsrechte inihren Ländern, so wie ihre Rechte auf den Reichs-sägen, gesichert wurden.
22. Die Verhältnisse mit auswärtigenStaaten wurden bey der Republik der vereinigtenNiederlande und der Schweiz dahin bestimmt, daßsie als völlig unabhängig von dem Deutschen Rei-che anerkannt wurden.
2z. Die durch diesen schrecklichen Krieg ver-ursachten Resultate scheinen, in Rücksicht des ver-änderten Länderbesißes, viel geringer, als man inmehreren Zeitpunkten desselben hätte erwarten dür-fen, wären nicht mit der Hinwegraffung GustavAdolph's und Wallenstein'S aus der Mitte ihrerLaufbahn auch ihre Entwürfe oder Hoffnungen ver-eitelt. Aber seine Folgen trafen doch nicht bloßDeutschland, sondern auch das Europäische Staartensystem überhaupt.
24. Der Deutsche Staatskörper erhielt da-durch seine festen Formen, die durch den baldnachher zu Regensburg sixirren beständigen
Reichs-
1663