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schafft hätte u. s. w-, so wäre selbst der Versuch der mißglücktenFlucht deS Kronprinzen nicht möglich gewesen. Wir übergehenden von Jngersleben. Etwas mehr als dieser war schon derLieutenant von Span in den Fluchtversuch verwickelt. Er wurdedeshalb auch „mit dreijähriges Festungsprison" (sie) bei-legt. Fast ebenso genau als Kalte war Kait eingeweiht gewesen.Er rettete sich durch die Flucht. Das Kriegsgericht zu Köpnickbeschloß demnach, „daß er zu dreyenmahlen durch Drommelschlagzu citiren sey." Wenn aber das nichts hülfe (er war nämlich sehrweit vorn Schuß), so solle sein Bild an den Galgen gehängt undsein Degen vom Büttel zerbrochen werden. Der König „confir-mirte" diesen Spruch ausdrücklich.
Friedrich Wilheliu I. war ein Sonderling, aber einen Heuch-ler wird ihn nur der nennen können, der in jeder Religivns-übung nichts als Verstellung erblickt. Wenn er krank war, somalte er mit den Fingern „in äoloridus". Aber er warf nichtmit Bibelversen um sich, wenn er zornig war.
Es ist daher auch nicht richtig, daß Friedrich Wilhelm I.,nachdem ihm das köpnicker Urtheil bekannt geworden, die Bibel-stellen 5. Buch Mos., Cap. 17, 2. Buch Sann, Cap. 18, V. 10-—12, und 2. Buch Chron. 19, V. 5 — 7 auf einen Zettel ge-schrieben haben soll. Man hat geglaubt, daß er durch das zweiteCihat die FreispreHung seines Sohnes vom Standpunkte desKriegsgerichtes aus habe billigen wollen. In der That war derSinn dieser Bibelstelle die Norm des ganzen Kriegsgerichtes ge-wesen. Allein in dem Augenblicke, da der König dem Kriegs-gerichte zumuthete, Kalte doch noch zum Tode zu verurtheilen,konnte er selbst wenigstens nicht an die dritte Bibelstelle erin-nern, welche sich auf das Wärmste für die Unabhängigkeitder Richter ausspricht. Diese letztere Stelle eignete sich viel-mehr zur Vorlesung von Seiten des edlen Schulenburg, um dasKriegsgericht in Köpenick zur Festigkeit zu ermähnen, als dasKriegsgericht zum zweiten male zusammentreten mußte, um Kattedoch noch zum Tode zu verurtheilen, was es bekanntlich nicht