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unter dem 18. Oktober 1841 die Antwort: „Sie werden benach-richtigt, daß des Königs Majestät auf Ihr Jmmediatgesuch vom5. Mai d. I. Ihnen die Beibehaltung des Kellerhalses vor Ihremhierselbst in der Burgstraße No. 11. belegcnen Hause zu gestattengeruht haben." — Gegenwärtig soll es außer diesem nur nochzwei solche Kellerhälse in ganz Berlin geben.