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Ludwig Häusser's Geschichte des Zeitalters der Reformation : 1517-1648 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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541
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Politische, militärische, wirthschaftliche Reformen. 541

Gustav Adolf auf andern Gebieten eine schöpferische Reformthätig-keit entfaltet.

Die Verwaltung und das gesammte Rechtswesen hatten einedurchgreifende Umgestaltung erfahren. Die erstere war einem ver-ständig gegliederten und regelmäßig kontrolirten Beamtenthumübergeben, für das letztere eine neue Proceßordnung, ein neuesStadtrecht als Ergänzung des Landrechts von Karl IX., undzwei Hofgerichte als Berufungsinstanzen gegen die Aussprüche derBezirksgerichte und der Patrimonialrichter eingeführt worden. InRechtssachen dachte Gustav Adolf wie ein wahrhaft großer Regent.Bei einem Proceß, den er mit einem Edelmanne hatte, schärfteer den Richtern ein: Vergesset, daß ich König bin, aber vergessetnicht, daß ihr des Landes höchste Richter seid, und euer Gewissenspreche das Urtheil. Als der Spruch gegen ihn ausgefallen war,ließ er sich die Akten geben, überzeugte sich, daß er Unrecht ge-habt und lobte die Richter wegen ihrer Gewissenhaftigkeit. Ineinem Protokoll des Hofgerichts vom 5. Novbr. 1618 stehen dieWorte:Seine Majestät ermähnen den königlichen Gerichtshof,keiner Partei zu Gefallen zu sein; sollte einer der Richter dasRecht beugen zu Gunsten des Königs oder irgend eines Andern,so wisse er, daß es Seiner Majestät Absicht ist, den ungerechtenRichter schinden, sein Haupt auf den Richterstuhl, seine Ohren anden Pranger nageln zu lassen".

Auch das öffentliche Recht erhielt eine Umgestaltung, dieunserem modernen Liberalismus sehr wenig, der straffen Militär-monarchie des damaligen Schwedens desto mehr entsprach.

Eine neue Reichstagordnung, die im Januar 1617 von denzu Oerebrö versammelten Ständen angenommen wurde, übertrugdas Recht der Initiative ausschließlich der Krone, nur von ihrgingen ferner Vorschläge aus und nur über diese fand eine Ver-handlung Statt. Jeder Stand berathschlagte für sich, und dieEntscheidung gab der König. Der Reichstag war bei dieserOrdnung künftig kein Herd von Umtrieben mehr, die Karl IX.so viel Schwierigkeiten gemacht hatten, seine Bedeutung war über-haupt dahin und hierin wie in der neuen Proceßordnung lagendie Gegengewichte gegen die sonstigen Bevorzugungen des Adels.

Neben diesen Organisationen ging eine unermüdliche Thätig-keit zur Hebung des schwer getroffenen Volkswohlstandes her.