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Ludwig Häusser's Geschichte des Zeitalters der Reformation : 1517-1648 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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Neunter Abschnitt. 8 35.

sein Auftrag sei vollbracht, das Heer sei auf den Beinen, derKaiser möge jetzt den Mann nennen, dein er den Oberbefehl ab-zutreten versprochen habe, er selber trete hiermit zurück.

Der Kaiser schickte einen ersten und einen zweiten Boten,um ihn zu beschwören, der Herzog blieb unerbittlich, erst deindritten gelang es, ihn zur Uebernahme des Commandos zu be-stimmen, aber unter Bedingungen der unerhörtesten Art. DiePunktationen zu Znaym vom April 1632 stellten zwischen dem -Kaiser und seinem Generalissimus ein Verhältniß fest, wie es dieGeschichte sonst nicht kennt.

Der Herzog von Friedland, heißt es da, ist und bleibt nichtnur des Kaisers, sondern auch des ganzen Erzhauses und derKrone Spanien oberster Feldherr. Waldstein wollte sich gegeneine abermalige Absetzung sicher stellen.

Ferner: Diese Gewalt steht ihm im vollen Umfang mitunbeschränkter Vollmacht zu. Weder der Kaiser noch der Königvon Ungarn dürfen sich je persönlich bei dem Heere ein-finden, noch weniger das Commando verlangen. Die Armee,ihre Verwendung im Felde sollte ihm schrankenlos übertragen undkein Rath, keinerlei persönliche Einwirkung von Wien her ihmim Wege sein. Noch unglaublicher sind die Zusicheruugen, diesich der Herzog hinsichtlich der Früchte und Belohnungen seinerSiege machen läßt.

Als ordentliche Belohnung wird ihm ein österreichischesErbland in bester Form verschrieben. Als außerordentliche Be-lohnung erhält er die Oberlehensrechte über alle zu eroberndenLande. Man erinnere sich, daß fast ganz Deutschland wieder zuerobern war.

Ihm allein steht es zu, Güter im Reiche einzuziehen. We-der der kaiserliche Hofrath, noch das Kammergericht zu Speierdarf ein Wort darein reden.

Wie die Güterconfiscationen, so sind auch die Begnadigungenausschließlich seinem Belieben anheim gegeben. Sollte der Kaiserirgend Einem freies Geleit oder sonst eine Gnade gewähren, soberührt das nur die Person und die Ehre, nicht aber die Güterdes Verurtheilten. Realpardon oder Aufhebung der Confis-kation kann nur der Herzog von Friedland gewähren.Denn",fügt er diesen unerhörten Bedingungen hinzu,der Kaiser ist gar