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Der Geschichten schweizerischer Eidgenossenschaft Erstes [bis Sechstes] Buch / Durch Johannes Müller
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133
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Geschichte der Schweiz.

W«iber'"). Die ganze Bürgerschaft stellte wie ei-ne Eidgenossenschaft vor, aus vierzehen Gemeinen,deren jede eine eigenthümliche Verfassung, ihre Ge-richtsbarkeit, ihre gemeinen Gelder und Waffenhatte. Im Rath wurde jedes Handwerk von denZunftmeistern vertreten; und Brun war ihnen gün-stig, um über die Constablen zu herrschen; diese wa-ren die wolhabendsten, jene die gewaltigsten.

Voll dem an wurde durch den Einfluß der Hand- Ihr Geistwerksmäßigen Denkungsart alles Rohe, das derLandmann verkaufte, wolfeil, und alles, was dieHandwerke verarbeiteten, theuer. Nicht immerhinterhielt ein Handwerk die Vertheurung der Arbeiteines andern, weil der Verbrauch doch meistens vonden Bemittelten geschah. Die Ausfuhr aller Ma-terialien, die Einfuhr alles verarbeiteten, und allesMitwerben fremder Handwerksleute, wurde nach undnach verboten. Es geschah in den ersten Tagen derneuen Verwaltung, daß einige gute oder sonst ver-ständige Männer, aus Liebe des gemeinen WolS,oder um die neuen Regenten zu prüfen, oder umHaß wider dieselben oder Zweyspalt unter ihnen zuveranlassen, um Erlaubniß baten, Brodt, Wein,

Leder und andere Nothwendigkeiten in der Stadt oderauf dem Land frey von den besten und wolfeilsten Ver-käufern zu erhandeln. Diesem Vorschlag antwortetedie Regierung, wer denselben wiederhole, der sollfünf Jahre lang aus der Stadt verwiesen und umzehen Mark oder körperlich gestraft werdenDurch solche Schranken, durch den Verfall des Ver-

I z mögens

164) Urk. ißo. Bey den Rrämern: Arme Zunftge-nossen, welche starben inner einer Meile, wurden beyeiner Leutkirche nach der Zunft Ehre begraben; fürAbwesende wurden Messen gehalten.

165) Räche und Bürger, izz6.