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Der Geschichten schweizerischer Eidgenossenschaft Erstes [bis Sechstes] Buch / Durch Johannes Müller
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132
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,;r n. Buch. 2. Capitel.

schwicgenhkit an einem abgesonderten Orte diesendrey einen Zunftmeister vorschlug, und wer die wei-tsten Stimmen vereinigte, das Amt bekam." DerNeugewählte nahm sechs Zunftgenojsen sich zu Rä-then; denn es war ein altes Herkommen im Rath,über schwere Sachen etwa hundert Bürger zu beru-fen, um ihren Rathschlag zu vernehmen Eswurden auch wol von dem Zunftmeister und von denSechs andere sechs Zunftgenojsen, und von diesendreyzehen der neue Meister gewählt Meistwurden innere Streitsachen der Handwerke von demZunftmeister und von den sechs vertragen oder ent-schieden Versammelt wurde jede Zunft von

dem Vorsteher, oder sie kam nach drey Monatenvon selber zusammen. Die Mitglieder der Innun-gen, die Genossen der Zünfte, pflegten für ihr gemei-nes Wesen für ihre Bedürftigen, für Mahlzei-ten, für Wein ^), oder für die ewigem Lichter aufdem Altar den die Zunft stiftete, zusammen zu steu-ren. Ihre Bewaffnung war unter des Zunftmei-sters Aufsicht '^). Bey eines Zunftgenossen Trau-ung oder Begräbniß, erschienen sie selbst oder ihre

Wei-

158) Wol besonders wann§e Aelcbabent von 6em

rate §n llie dürrer-; S. ZZ. Aus den

Sechsern ist endlich der große Rath entstanoen.

159) So bey den Rrämern.

160) In den Zunftbriefen der Beken und Müller istnichts von dem; so wichtige Handwerke mochte sichdie Obrigkeit vorbehalten haben zu schlichten; ihreSachen waren von allgemeinerer Wichtigkeit.

16») Z. B. Fronfastengelder.

-62) Satzung der ScbmieSe: die Bußen halb in dieZunftbüchse zu legen, halb zu vertrinken.

16z) Jeder Zunftm. hielt eine-Harmscbfcbau und schriebauf, wie viele von jeder Waffenrüstung er habe.