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Ludwig Häusser's Geschichte der französischen Revolution : 1789-1799 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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Einleitung. §. -t.

3) Das Gewohnheitsrecht und die Capitnlationen der Provinzen.

4) Die Unabsetzbarkeit der Richter, das Recht der Höfe, injeder Provinz die Befehle des Königs zu prüfen und nur insoweitgutzuheißen, als sie einerseits den Verfassungsgesetzen der Provinzund andererseits den Grundgesetzen des Staats entsprechen.

5) Das Recht jedes Bürgers nie und in keiner Weise seinemnatürlichen Richter entzogen zu werden.

6) Das wesentlichste aller Rechte, ohne welches alle andernnutzlos sind: das, nie und durch keinerlei Befehl verhaftet werdenzu können, außer, um unverzüglich den Händen des zuständigenRichters übergeben zu werden.

Das Parlament protestirt gegen jeden Angriff, welcher aufdie eben ausgesprochenen Grundgesetze gemacht werden könnte, er-klärt einstimmig, daß es nie voll denselben weichen und falls esmit Gewalt außer Thätigkeit gesetzt werden sollte, ihre unversehr-bare Obhut in die Hände des Königs, seiner erhabenen Familie,der Pairs des Reichs, der Reichsstände und eines jeden der ver-sammelten oder nicht versammelten Stände, welche die Nationausmachen, niederlegt.

Die Sprache streifte an die der petition ok rigcht von 1628,das Parlament wußte nicht mehr was es sagte, es berief sich aufRechte, die theils nie so bestanden hatten, theils längst abgekommenwaren und deren wirkliche Quelle nicht in alten Urkunden, sondernin dem Geist der Zeit lag; es war fortgerissen von dem Stromder Revolution.

Die Regierung ließ am Abend des 5. Mai die beiden Räthed'Epresmenil und - Goislard de Montsabert inmitten der Sitzungdes Parlaments verhaften, machte am 8. Mai gleichzeitig inganz Frankreich die Ordonnanzen bekannt, worin die alte Magi-stratnr aufgehoben, das pariser Parlament durch eine sogenannteeonr ploniöi-tz, die Thätigkeit der übrigen durch neue Obergerichte(g-i-nnäs imilluKes) ersetzt wurde und bis zum 10. Mai schien derStaatsstreich durch Kissensitzungen in allen Parlamenten äu-ßerlich durchgesetzt. Aber nun bot sich ein merkwürdiges Schau-spiel dar. Der gesammte Adel, noch immer der einzige Wortführerder Nation, erhob sich für die Parlamente und der Staatsstreichder Ordonnanzen siel machtlos zur Erde. Die Richter, welche indie neuen Höfe eintreten sollten, wurden von den Parlamenten