Das alte und neue Frankreich in den caläors.
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Gesetze bestehen nur, um jedem Bürger die Sicherheit seinesEigenthums und seiner Person zu gewährleisten.
Jedes Eigenthum ist unverletzlich. Kein Bürger kann ver-haftet oder bestraft werden, außer auf Grund gesetzmäßigen Rich-terspruchs.
Kein Bürger, nicht einmal ein Soldat, kann aus seiner Stelleentlassen werden ohne richterliches Urtheil.
Jeder Bürger hat das Recht, zu allen Aemtern, Berufen undWürden zugelassen zu werden.
Die natürliche, bürgerliche, religiöse Freiheit jedes Menschen,seine persönliche Sicherheit, seine völlige Unabhängigkeit von irgendeiner anderen Autorität als der des Gesetzes, schließen jede Nachfor-schung nach seinen Meinungen, Reden, Schriften und Handlungenaus, so lange sie nicht die öffentliche Ordnung stören und fremdeRechte verletzen." —
In dem Abschnitt ooustitutiou wird ausführlich die Organi-sation der Reichsstände, als Trägers der gesetzgebenden Gewalt,die Verwaltung durch Provinz-, Kreis-, Gemeindeversammlungenund die Neuordnung des Gerichtswesens entwickelt. — Am Schlüssedes Hefts wird der Wunsch ausgesprochen, die Reichsstände solltensich künftig in Paris in einem eigens für sie bestimmten Staats-gebäude versammeln und dies auf der Front die Aufschrift tragen:zmlnis das etuts Aeuärnux, ferner soll aus dem Ort, auf demsich die Bastille befindet, ein freier Platz gemacht werden undin dessen Mitte eine einfache, aber edel gehaltene Säule sich er-heben mit der Inschrift: „Ludwig XVI., dem Retter deröffentlichen Freiheit."