Der dritte Stand als National-Versammlung.
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Damit war die Geschichte des Convents in drei Worten ge-schrieben. Aber man verstand das nicht, man hatte jetzt nur Angstvor der Monarchie und parirte nach der Seite, wo der Stoß zu-letzt hergekommen war.
Noch eine dritte, große Rede hielt Mirabeau am Abend des16., in der er unter steigendem Murren der Versammlung denverächtlichen Nebenbegriff im Worte psuplo zu beseitigen sucht; amMorgen des 17. wurde der Titel assemdloo nationale ange-nommen.
Die wichtigste Stelle dieses Beschlusses lautet:
„Die Bezeichnung: Nationalversammlung ist die einzige, welchebei der gegenwärtigen Lage der Dinge dieser Versammlung ziemt,weil ihre Mitglieder die einzigen gesetzlich und öffentlich bekanntenund beurkundeten Vertreter sind, weil sie unmittelbar von nahezuder Gesammtheit der Nation geschickt sind, weil endlich, da dieVertretung eine untheilbare Einheit bildet, keiner der Abgeordne-te,:, in welchen: Stande und in welcher Classe er gewählt seinmag, das Recht hat, seine Befugnisse außerhalb der gegenwärtigenVersammlung zu üben."
Daran knüpfen sich zwei, auf Targets Antrag, einstimmiggefaßte Beschlüsse, welche sich auf den herrschenden Nothstand desStaates und des Volkes beziehen.
Erstens wird erklärt, daß die ausgeschriebenen Steuern undAuflagen, obwohl, ungesetzlich angeordnet und eingenommen, in derbisherigen Weise forterhoben werden sollen bis zu den: Tage, wodie Versammlung auseinandergeht, daß aber nach diesem Tage keineErhebung von Steuern und Auflagen, welcher Art immer, statt-finden darf, außer wenn sie förmlich und frei von der Versamm-lung bewilligt sind, und daß, bis die Prüfung und Consolidirungder Staatsschuld erfolgen kann, die Gläubiger des Staates unterden Schutz der Ehre und Loyalität der französischen Nation ge-stellt sind.
Zweitens wird erklärt, die Versammlung halte es in: Augen-blick, da sie ihre Thätigkeit beginnt, für ihre erste Pflicht, die Ur-sachen zu prüfen, welche die Hungersnoth in den Provinzen desReichs herbeigeführt haben und die Mittel ausfindig zu machen,welche auf die wirksamste und rascheste Weise Abhilfe zu schaffengeeignet sind. Zu dem Behuf wird ein Ausschuß niedergesetzt und