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Ludwig Häusser's Geschichte der französischen Revolution : 1789-1799 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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173
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Der Bauernkrieg, die Menschenrechte und der 4. August. 173

die eigenmächtige Versagnng der bäuerlichen Geldleistungen an dieGutsherren durch Nichts gerechtfertigt sei, bis die Nationalversamm-lung sich über diese Sache ausgesprochen habe, daß kein Verwand vonsolchen Verpflichtungen entbinde, daß die Versammlung mit Schmerzden Wirren zuschaue, die aus dieser Auflehnung hervorgegangen,und daß diese letzteren den Grundsätzen des öffentlichen Rechts zu-wider seien, welche die Versammlung zu achten nicht aufhörenwerde."

Die National-Versammlung sollte sich also aufs Schroffstelossagen von jener Mitverantwortlichkeit für Alles was geschehennicht nur, sondern auch für alle Folgerungen, die daraus abge-leitet werden konnten.

Am Morgen des 4. August war die Frage über die Men-schenrechte fast mit Stimmeneinhelligkeit bejaht worden, am Abenddesselben Tages trat der Herzog von Noailles auf die Tribüneund schlug vor, jener abmahnenden Proclamation an das revo-lutionäre Volk eine andere vorauszuschicken, die demselben Abhilfeseiner gerechten Beschwerden theils gewähre, theils sicher verheiße.Es soll erklärt werden, um die Steuerzahlung wieder in Fluß zubringen, daß fernerhin die Steuer wie alle öffentlichen Lasten vonAllen gleichmäßig getragen werden, daß alle Feudalrechte nach ge-wissen billigen Schätzungen ablösbar sein, die Herrenfrohnen aber,die todte Hand und andere persönliche Dienstbarkeitcn ohne Ent-gelt aufhören sollen.

Diese Rede wurde „mit feierlichem Stillschweigen" angehört,ihr folgte eine ziemlich lebhafte Bewegung, zumal unter dem bre-tonischen Club, aus dessen Mitte sich der Herzog v. Aiguillonauf die Tribüne schwang. Gemäß getroffener Verabredung brachteer einen unterstützenden Ergänzungsantrag. Nachdem er konsta-tirt, daß in den Provinzen nicht bloß zuchtlose Räuberbanden derGesetze spotten, sondern an den meisten Orten das Volk eine ArtVerschwörung wider die Schlösser, die Ländereien und die Lehens-rechte der Gutsherren bilde, nachdem er hervorgehoben, daß dieerste Anwendung des Beschlusses hinsichtlich der Menschenrechtedem nothleidcnden Volk zu Gute kommen müsse, schlägt er vor,daß zur Herstellung völliger Steuergleichheit nicht bloß alle Jndi-duen, wie Noailles beantragt, sondern auch alle Körperschaften,Städte, Gemeinden, die bisher Steuerfreiheit oder irgend welche