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Ludwig Häusser's Geschichte der französischen Revolution : 1789-1799 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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Zweiter Abschnitt, tz. 8 und 9.

könne ihm ein großartiger Beweis des Vertrauens der Majestätzn Theil werden und hat sich einen Ausweg öffnen wollen, indemer die Ausschließung Aller beantragte.

Um das große Unrecht zu verhüten, das hiedurch dieser Ver-sammlung geschehen würde, beantrage ich den Zusatz, die verlangteAusschließung auf den Grasen Mirabcau, den Abgeordneten vonAix zn beschränken/'

Auch das half Nichts, der Antrag des Abgeordneten Blinwurde angenommen, und mit diesem Beschluß war die Möglich-keit einer parlamentarischen Monarchie verspielt. Washiernach noch möglich blieb, das mußte die nächste Zukunft zeigen.

Die Verfassungs-Debatten von 1789/90.

Die nun folgenden Arbeiten der National-Versammlung vomNovember 1789 bis zum Sommer 1790 bilden unter sich ein zu-sammenhängendes Ganze und, wie streng man auch von ihrenSchwächen und Mängeln denken mag, ein Ganzes von weltge-schichtlicher Bedeutung. Was in diesen. Monaten geschaffen wor-den ist, blieb maßgebend und bestimmend auf lange Zeit hinaus,nicht deßhalb, weil etwa Frankreich zum Vollzüge des Verfassungs-ideals reif gewesen wäre, sondern weil es die politische Geistes-arbeit des Jahrhunderts in der großen Magna Charta einer neuenStaatsorganisation zusammenfaßte. Man konnte und mußte,wie es denn auch namentlich zu Gunsten der monarchischen Ge-walt reichlich geschehen ist, im Einzelnen ändern und einschränken,aber das Meiste war doch von der Art, daß es das Programmbilden mußte für jede ähnliche Eonstitution. Man darf alle Ver-fassungen durchgehen, die in Spanien, Deutschland, Italien, Bel-gien, Holland, ja selbst in Süd- und Centralamerika gegeben wor-den sind, ein gemeinsamer Eanon liegt ihnen zu Grunde, und derist gegeben durch die Verfassung von 1789 90. Die Beschlüsse derConstituante haben in der That ihren Weg durch die Welt gemacht.

Die wichtigsten derselben befaßten die Bestimmungen überBürger- und Wahlrecht, die Organisation der Volks-vertretung, die Eintheilnng des Staatsgebietes, dieGemeindeverfassung, die Gerichtsverfassung, das Ver-hältniß der Kirche zum Staat.