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Ludwig Häusser's Geschichte der französischen Revolution : 1789-1799 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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Dritter Abschnitt. K. 10. 11. 12.

lichkeit des Königs durchgesetzt und die Lebensfrage des Verfas-sungswerks im Sinn der monarchischen Mehrheit gelöst.

Durchsicht und Abschluß des Verfassungswerks.

Die Nationalversammlung beschloß jetzt, die Verfassung neudurchzusehen und die Bestimmungen, die sich mit den Grundsätzeneiner konstitutionellen Monarchie nicht vertrügen, nachträglich aus-zumerzen.

Verschiedene Versuche der Demokraten, noch Aenderungen inihrem Sinne durchzusetzen, mißlangen, aber auch die Mehrheitblieb auf halbem Wege stehen. Nach einigen Modifikationen beimWahl- und Preßgesetz blieb man in der Hauptsache bei dem, wasschon Mirabeau als die Schwächen der neuen Ordnung bezeichnethatte, vor Allem ließ man das Einkammersystem und das Sus-pensivveto bestehen.

Mit Ende August war die Verfassung fertig: am 4. Sept.ward der König seines Arrestes entlassen und ihm durch 60 Ab-geordnete der Nationalversammlung die Urkunde *) überreicht. DerPlan war, den Monarchen, sobald er den Eid auf die Verfassunggeleistet haben würde, in die volle Gewalt seiner Krone wiedereinzusetzen und dann die ordentliche Regierung beginnen zu lassen.

Der König erklärte der Abordnung, die ihm die Urkundeüberbrachte, er bitte sich Bedenkzeit aus, und schickte dann einSchreiben voll anerkennender Aeußerungen, worin er die Annahmeaussprach. Am 14. Sept. kam er selbst in die Versammlung undleistete den Eid, indem er zugleich eine Amnestie für alles Ver-gangene nachsuchte. Man entließ ihn mit einem jubelnden vivsIk roi und Alles war vor Freude trunken.

Ehe die Annahme erfolgte, war bei Hofe Mancherlei vorge-gangen, was schlecht zu diesem Auftritt paßte.

Aus Aufzeichnungen Derer, die am Hofe lebten, wissen wir,welch' bittre Schmerzen der Entschluß zu diesem Schritte gekostethat. Der König sagte die Unwahrheit, wenn er in jenem Briefeschrieb, er gehe mit Freuden darauf ein; in Wahrheit sah er darin

Abgedruckt Ilist. parlomontaire XI., 40-1 ff. Dort s. auch Malouet'sKritik der Verfassung vom monarchischen konstitutionellen Standpunkt.