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Ludwig Häusser's Geschichte der französischen Revolution : 1789-1799 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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Der Proceß des Königs. Die Rechtsfrage.

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hatten sie Boden unter den Füßen, als Opposition gegen dieKräfte, die sie selber wachgerufen, verlieren sie die Haltung. Un-ter allen ihren Unklarheiten hat keine verhängnißvollere Folgengehabt, als die in dem Proceß des Königs.

Sie setzen Alles daran, durchzuführen, daß der König gerichtetwerde und die Absicht der Meisten von ihnen ist dabei die, ihnals Geisel zwischen Thron und Schaffet zu halten, gewissermaßenwie ein Unterhandlungsmittel, wie eine Beute zu behandeln. Danun schließlich die Bergpartei sagt: Wohlan, wir wollen ihn tödtcn!da beben sie zurück, so hatten sie's nicht gemeint.

In der Berathung am 13. November traten Morisson undFauchet für den König auf.

Der Erstere hält sich streng an den Rechtsboden der Ber-fassung von 1791 und weist alle Scheingründe zurück, die ausdem Naturrechte der Nothwehr gefolgert werden wollten. „Sindwir denn im Zustande des Kampfes? Nein, Der, der getroffenwerden soll, ist heute ohne Waffen, ohne Schutz, außer jeder Mög-lichkeit zu schaden. Niemand kann verurtheilt werden, wenn nichtkraft eines vorherbestehenden Gesetzes. So lange man mir nichteinen buchstäblich zutreffenden Gcsetzcstext zeigt, gegen den sich Lud-wig vergangen hat, sage ich, ihr könnt ihn nicht richten."

Der Andere empfiehlt aus Gründen der Zweckmäßigkeit, dasLeben des Königs zu schonen. „Laßt ihn leben, damit er ein leben-diges Zeugniß des Fluches sei, dem das Königthum geweiht ist.So lange die Idee der Monarchie auf seinem Haupte ruht, wer-den sich die Aristokraten nicht um ihn schaaren, denn sie hassenund verachten ihn wegen seiner Schwäche. Aber wenn wir ihnauf den Richtplatz schleppen, geben wir den Verschwörern neueWaffen in die Hand."

Anders als die Girondisten spricht sich Robespierre am3. December aus; ohne Zweideutigkeit und ohne Winkelzüge er-klärt er mit einem anerkennenswerthen Freimuth: „Die Versamm-lung ist ohne ihr Wissen von der wahren Frage abgekommen.Hier ist kein Proceß zu führen, Ludwig ist kein An-geklagter und ihr seid keine Richter; ihr seid und könntnichts Anderes sein, als Staatsmänner und Vertreter der Nation.Ihr habt keinen Richtersprnch zu fällen für oder wider einen Men-schen, sondern eine Maßregel der öffentlichen Wohlfahrt