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Ludwig Häusser's Geschichte der französischen Revolution : 1789-1799 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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477
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St. Jusl's Staatsideal. RobesPierre und das höchste Wesen. 477

an; die Erziehung ist gemeinsam und streng, hält besonders aufSchweigen und Verachtung aller Rhetorik. Die Schulen für dieKinder von 5—10 Jahren sind auf dem Lande. Unterrichtsgegen-stände sind Lesen, Schreiben, Schwimmen. Schläge und Schmei-cheleien sind streng verboten. Die Kinder sind in Leinen gekleidet,schlafen 8 Stunden, leben von Wurzeln, Obst, Gemüse, Milch,Brod und Wasser. Die Erzieher sind mindestens 60 Jahre altund werden vorn Volke gewählt. Die Erziehung der Kinder von10 — 16 Jahren beschäftigt sich mit der Vorbildung zum Krieg undzum Ackerbau, sie sind in Compagnien, Bataillone und Legioneneingetheilt. Von 16 — 21 Jahren lernen sie ein bestimmtes Ge-schäft u. s. w.

Also eine rein physische Erziehung nach dem Muster der Ju-gend Lykurgs, die allen Ballast von Bildung und Gesittung überBord warf und unmittelbar in die Wälder Roussean's zurück-führte. Und den Boden zu diesem Bau gab das Frankreich, dasLudwig XV. hinterlassen und die Meister dazu lieferten die Mord-banden, die sich mit Robespierre, St. Just, Billaud Varennesin das Regiment Frankreichs theilten! Auch Robespierre beschäf-tigte sich in diesen Tagen mit ähnlichen Gedanken; leider habenwir nicht mehr viele Belege dafür, zum Theil wohl deßhalb, weildie blinde Wuth der Sieger vom Thermidor Alles vernichtete, wassich noch von ihm vorfand. Soweit wir aber seine und BillaudsAnschauungen kennen, treffen sie mit St. Just in der Hauptsachezusammen und weichen nur in Einzelheiten ab.

Robespierre wollte zunächst mit der religiösen Umsch äf-fn ng der Gesellschaft beginnen und trat am 7. Mai (18. llu-rönl! mit einem Antrag darauf hervor. Nach einer Kette vonheftigen Ausfällen gegen die Atheisten und Encyklopädisten weister nach, daß ein Staat Etwas nöthig habe, was er btre «uproiuanennt, und daß der Gesetzgeber deßhalb die Pflicht habe, den Cul-tus dieses Wesens auf fester Basis zu begründen. Sein Antraglautet: 1) Das französische Volk anerkennt die Existenz des höchstenWesens und die Unsterblichkeit der Seele. 2) Es anerkennt, daßdie würdige Verehrung des höchsten Wesens die Erfüllung derMenschenpflicht ist. 3) Es setzt an die Spitze dieser Pflichten die,den Unglauben und die Tyrannei zu verabscheuen, die Tyrannenund die Verräther zu bestrafen, den Unglücklichen zu helfen,