Sturz des Terrorismus.
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gewählt werden müßten und daß er, wenn diese Zahl durch dieWahlen nicht erreicht werde, das Recht haben solle, diese Stellendurch Ernennung zu besetzen.
Hiernach sollten die ersten Wahlen zum Rath der 50«>, der all-jährlich zu ' z erneuert werden niußte, hinsichtlich zweier Drittel nichtfrei, sondern an die bisherigen Conventsmitglicder gebunden sein.Wir erinnern uns des Großmuthaktes der Constituante, die sich selbstverurtheilte, an der gesetzgebenden Versammlung keinen Theil zunehmen. Wir wollen auch noch hinzufügen, daß. der Convent inseinen ersten Jugendtagen ganz denselben Widersinn beging, alser beschloß, seine Mitglieder sollten auf 6 Jahre nicht wählbarsein ü toutös fvnetion8 puliliignes. *) Jetzt am Ende seinerwilden Laufbahn hatte er diese Kinderschuhe ausgetreten; er griffkeck ein in die Freiheit der Wahl, aber er hatte dabei eine poli-tische Rücksicht im Auge, für die sich sehr viel sagen ließ, wennman überhaupt diese Verfassung und nicht wie die täglich keckerauftretenden Rohalisten einen neuen Umsturz wollte. Der Zu-stand war noch so unfertig und gährungsvoll, daß sein wichtigstesHeilmittel, die Verfassung, nicht dem blinden Ungefähr des Par-tcienspiels preisgegeben werden durfte. Diese Beschlüsse (5. und18. Fructidori riefen eine außerordentlich heftige Opposition her-vor, die freilich einleuchtend bewies, daß der Convent die Aus-sichten seines Werkes ganz richtig beurtheilt hatte.
In der Abwehr dieser Beschlüsse entwickelte sich allmälig eineganz neue und bisher unerhörte Erscheinung, ein Bündniß zwi-schen dem bürgerlichen Mittelstand und der royalisti-schen Reaktion, gegen welches dann der Convent — dieNorstädter und die Armee zu Hilfe ruft.**)
Die Rohalisten schlugen am lautesten Lärm. Eine Anzahlder namhaftesten Schriftsteller von Paris, unterstützt von denSalons vornehmer Frauen, eröffneten in Journalen und Flug-schriften eine Agitation, der in den Sektionen von Paris ein viel-stimmiges Echo entgegenkam. Die Ersteren waren nicht dieselbenElemente wie die alten Königlichen, die Nichts gelernt und Nichtsvergessen hatten; sie bildeten nur die äußerste Rechte der Gemä-
*) ^ortiiuei.-l'ernaii! IV, 292g
**< Barante VI, 243 ff.