!H. Cap. I. Abtheil. vom Kirchenregimeute-
ros. Jahren vollbrachten Übersetzung der Bibel durchLucherum, sich der dabey erwiesenen göttlichen Wohl-that 77Z4. dankbarlich erinnerte. Ee wurden sonstnoch hin und wieder, sonderlich auch bey den Rö,mischcatholischen, zu Lron und sonst, ingleichen bcyden Reformirten, zu Ber»r und Genf, gleichfalseinige Jubelfeste feyerlichst begangen, r)
M.
Was hat man bey dem Orte des Gottes-dienstes anzumerken?
Vcy den Evangelischen wurden die öffentlichenGotteshäuser, wie auch bey den übrigen Religions-verwandten ferner dazu gebrauchet, verschiedene ein-geweihet, in Hamburg aber und Frankfurt darü-ber gestritten, ob man den Reformirken öffentlicheGotteshäuser einräumen solle, ->) zu «tastet hinge-gen den Evangelischlutherischen solche verstattet» b)
IIII.
Wiewnrdeder Gottesdienst verrichtet?
Es lst desfallö «n den Hauprumstanben nichts ge-ändert worden, zuweilen hat man durch die Befehleder Fürsten und Herren desfals eine bequemereEinrichtung und genauere Beobachtung des Gottes-dienstes feste gestellct.
Das III. Capitel.
Vom Kirchenregimettte.
i.
Was wird in diesem Capitel vorkommen?
Dreyerley:
r. Das Rirchenremment der Evangelisch!«'rherischen.
2. Das Lrrchenregimene der Römifchcathd»lifchen.
z. Das Lirchenregiment der Reformirten.Erste Abtheilung.
VomKipchenregimentederEvangeM-
lutherischen.
i.
Was ist bey dem Kirchenregimentder Evansgclischlutherischen zu bemerken?
Viererlcy:
r. Die Rirchenämrer.
2. Die Rircheilzucht.
z. Die Verfamluug der Geistlichen.
4. Die Gewalt der Obrigkeit in Birchensä-chen.
V.
Was ist sonst noch von den Kirchengebrämchen und Cärimonieu zu bemerken ?
Bey den Evangelischen wurde in der Oavpen-heinnfchcn Kirche der Gebrauch der Bestätigungder Kinder förmlich eingenchret, c) im Brandcn-burgifchni das Tragen des Kreuzes vor den Leichenabgeschaffet, ll) und der Anfang gemacht zur Ab-schaffung anderer Carimsnicn, davon die folgen-den Zeiten Nachricht geben werden. Bey den Oiö-mischcatholischcn hingegen vermehrten sich wegen Ca-nonijation des Pabsts Gregorü Vll. und des Jo-bannes lAepomuceni, auch anderer Dinge, dieEärimomen und bey diesen der sonst gewöhnlicheAberglaube, e)
7) Historie» - kccisll»stiei, erster Tand, p. »96.>98- Z8l. ;!>r. 40-. 6t». 694.947. Fortgesetzte Eam-
lunZ »719. p-x. 71. 71. 6äz. r;r. zzz. 976. 404. 17,0.p. »6;. 486. 491. ;v6. 409. 8rr. 9),. 1169. 1107. rr6».»7,7. p. iZ7. >;8. 17,1. 9. 9». >>>. L-c.
-) «xbcn diese »7Z0. p. I0Z9. >714 k- 4!2. A. Theolo-gische Bibliothek, 8,. Theil, ?. 974.
I>) Gel. Leipz. Zeitung >7;?. p-Z- 6y.c) Fotkgesetzke Samlung >7;?- k-Eben diese ,7,0. 9. 627.
e) Eben diese 1730.9. zz-. 17z«. p. 6t. 7719 9. 6z6.861. 990. 719z. »7)i. 9. »,;.
II.
Was ist von den Kirchenämtern der Lttthesraner zu erinnern?
Was man bey derHecrenhurifchen Gemeine vseneue Aemter ausgesonnen habe, ist au« dem vorigenbetank. Die neuen Evangelischen Prediger in Ame-rica wurden von den Evangelischlutherischen Leh-rern in Engclland und Holland ordmirer, und daeiner, Namens Johann Bernhard von Deutensich ohne ordentlichen Beruf einschleichen wolte, dem«selbigen von Herrn Wilhelm Christoph Berken-meycrnEinhalt gethan. 5 ) In Dannrinarkver-ordnete der König, daß von einem jeden Kirchspieleder Stadt Loppenhagen zwey erfahrne Männersollen ernennet werden, welche die in ihren Kivch-spielen vorgehenden Unordnungen und abzuschaffen-den Mißbrauche, der Obrigkeit und den Predigern,anzeigen sollen, x) Inr übrigen ist alles bey herbisherigen Verfassung geblieben.
!ll.
Wie haben sich die Lehrer in ihren Pflich-ten wohl verhalten?
Es gilt hier alles oaszemge, was bereite im an-Kk 2 dern
k) Eben diese »7"- p 7«- 8714. p. 1057.ß) Historie» - Lcclcllistic», erster Band, k- zz6.