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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
Entstehung
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I. Cap. VI. Abth. von den Zwistigkeiten.

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durch eine Schrift dem Uebel ju begegnen, welchelauf der Eanzcl vortrage, und wie dieser gar einen17Z9. unter dem Titul herauskam: Greuliche^Fanaticum vor sich habe^predigen lassen, welcher denZ iren in den letzten Tagen re. g) Die Verfas,

scr der Unschuldigen Nachrichten aber dachtenan die alten Beschuldigungen , und erinnerten beydieser sonst wohlgerathenen und rühmlichen Arbeit,man mache sich auf die Weise selber zum Uebertre-rer, und wolle das wieder umwerfen, was ohnedemnicht bestehen könne, r) Doch das folgende warnoch etwas härteres. Man machte ein Schreibenbekannt, so die Aufschrift hatte: Cop:y einesGch e bens, welches der seel Obrist-Li.urenanrvon Lohmayer kurz vor feiner Lrankheir dem

Herrn Erzbisthof und dem ganzen versamm-Ib ren Lonststorio HeL«, in eigner Person'übergeben wollen rc. In diesem Schreiben ka-men folgende entsetzliche Beschuldigungen wider denD- R - --(wie es hieß) vor: Er lehre ganz anders,als der seel. Lutherus gelehret habe; Er sey Ursachean den gröstenKirchcnverwirrungen und Aergernissenin Pommern; Es scheine, als ob er von den heil.Sakramenten nichts halte ; Er halte es mit Dip-peln , und sey ein Patron der Herrnhuther undSchwärmer u. d. m. Das Schreiben war in dennachdrücklichsten Vertrag eingekleidet, und soll würk-lich übergeben worden seyn, auch bey den Ständeneinen solchen Eindruck gemacht haben, daß man beschlössen, eine besondere Commission deShalben nie-derzusetzen. Lohmayer aber, der es wegen einerzugestoßenen Krankheit durch einen Freund übergeben lassen, sey bald darauf gestorben. ;) Ob etwasvon diesen Beschuldigungen gegründet oder das mei-ste aus übereilter Hitze geschrieben sey , wird dieZeit lehren.

Aus dem Königreiche Däimemark machte man17z;. ein lateinisches Schreiben bekannt,c) in wel-chem der Verfasser sehr scharf von einigen überhandnehmenden irrigen Lehren schrieb. Es hies unterandern .' In ümäblllmir calbeäriz immune etkaciunccloZmala, nemine vel acluerteme, neäurn »niinaä-uerccmc. bublice priualimgue vcra riäerur ecclrlls;lana lugillacur lüligio; loliäilllma 6äei labetäLkan-rur funciaincnls; äiuinistlin» verbi üc lacramento-rum mylieria äitiorguenrur argue cleprauancur»;ümplicivre; aninü clisbolici; irrcriuntur laguei; - -proiligatillliria Ingenia ss>ecis fa-

rere äocencur öcc. Er beschuldigte die dasigen Gottesgelehrtcn einer grossen Weichlichkeit gegen dieNeulinge , und erzehlke aus etlichen PredigtenHerrn p. Nie. Holstens, was vor Irrthümer man

fanatisch socinianischen Spiegel, (soll vermuthlichder Spiegel, so in den unschuldigen NachrichtenI7Z-7. p. 564. erzehlet wird, seyn) als ein sehr er-bauliches Buch öffentlich gerühmet habe u. s f. Dochder Verfasser hat Bedenken getragen , unter ein soheftiges Schreiben seinen Nahmen zu setzen, unddas ist vielleicht die Ursache gewesen, warum ihmniemand geantwortet hat. An des Herrn Prof.Rcustens Schriften sehten die unjchuldtgenNachrichten verschiedenes aus , so nach Pietisti-schen Meynungen schmecke, u) darüber er sich in einer

Schrift : Vinciicise Zcheüum guarunclam cum ^pbo-rilmiz äc culku VLI, genannt, erklarete, und sicherbot, aus Liebe zur Einigkeit und Frieden liebereinige Sätze in seinen Apkorilm» Ibeologise morsli;^u ändern, x) Unterdessen, da es schiene , als obeinige die ruhmwurdige Neigung des Königs denLauf der Gottseeligkeit zu befördern , zu weit aus-dehnen, und unter diesem Verwand ärgerliche undschwärmerische Versammlungen zu halten anfangenwolten, welches in offenbare Trennungen ausschlug,so wurde in den Herzogthümern Schleßwig-Holsteindes 1741. Jahres eine Verordnung bekannt gemacht,in welcher zwar die Anstellung geistlicher eufam-menkönfec fernerweit gestattet, aber dergestalt ein-geschränket wurde, daß der Kirche keine Gefahrdaher zuwachsen solte. 7)

Da in den Chur-Hannevöeisthen Landen aufdas 17z 4. crgangene Verbot sich die ehemals ent-standenen Bewegungen noch nicht legen wolten , soerging 1740. ein neues Königliches Verbot. Unterandern wurde darinne gemeldet, es hätten einigeaus den in vorigen Patenren befindlichen Worten:als wär eil Ihro Majestät nicht gesonnen , je-mand seine Hausandacht zu verbieten, odermir einem darzu kommenden Freunds zu be-ten , sondern wolren vielmehr dazu landesvä-reclich vermahnen rc. gar schloffen, Ihro Majestäthielten die von gewissen Personen angestellten got-kesdienstlichen Versammlungen gut-welches aber ganzanders zu verstehen sey. r) Sie wolten es daherhiermit dahin erkläret haben, daß Sie zwar gern sä-hen, wenn Hausväter mit den Ihrigen besondere Ue-bungen der Andacht in ihren Häusern hätten, aberdas hiemitgänzlich untersaget haben, iu keinem pri-varhause, es geschehe nach vorher genommenerDdd 2 Abr.de

g) 14 >g. Hcclek. I'om. III. H 77 -r) Frübaufgclesene Früchte >7Z9 ?. 201.

r) liitlor. ecclet. 't. VI. p. 78.

r) Frühaufgelcscne Früchte « 7 Z 5 - ?- »45.

u) Früaufgekcscne Früchte 17)5- ?- 284. Zvs.x) Leipz. gel. Zeitungen 17,5. p. 6r». Mosers Lexiconder Gettesgelehrreu Art- Rcufi.

7 ) liiüor. eccleii 4 . V. ji. 68 Z.

L) Iriüor. ecclet. t. V. p. »zz.