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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
Entstehung
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I. Cap. IV. Abth. von den Zwistigkeiten.

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Die Herren Prediger hielten zuerst vor nöthig, sichgegen das doppelte Leipziger Respousum zu ver-theidigen. Daher sahe man folgende Schrift: Dar-gunlsthe Schutzschrift wider das auf einseitigeVerschickung incompleter Acten erfolgte und durchden Druck gemein gemachte Responsum einer Hoch*löblichen Theologischen Faculrät zu Leipzig,den 2i Febr. 17^8- worinne drey DcrrgunrschePrediger ohne allen Grund verurrheilet wor-den; aus dringender Noth abgefasset, und gleicher-Massen dem Druck übergeben von diesen beschul-digten und inwendig genannten Predigern.Mona 1739. 1 Alph. in 8- ?) In,den drey Ab-theilungen suchte sich ein icder von diesen Herren be-sonders zu vertheidigen. Sie wölken die beschuldig-ten Injurien insonderheit von sich ablehnen, die vorirrig erkannten Lehrsätze nach ihrem eigentlichen Sinnerklären, uud ihre bisherigen Amtsführungen retten.Ihre Erklärungen waren theils gut, theils noch nichthinlänglich. Das Ministerium zu Güstrow hin-gegen bekam seine Antwort gar bald: Aurze Ab-zu thun zu geben. Es killn schon im April >7gy. her^fertigung der so betitelten Theolog. Schurz

der Msolutions-Formul, die prwarzusanimen-küusce, wie auch die unterlassene Erk äruirgder ordenrlrcUcu Evangelien, alles Ernstes undbey Vermeidung scharffer Ahndung zu verwarnenhabe, auch daß sie die Kosten, so viel jeder verur-sachet, abzustatten schuldig, und möchten ihnen aufVerlangen die gehaltenen Protocolle nebst den Ac-ten vorgelegt werden. Dieses Urtheil wurde ihnenden 6. Iun. 17z8- im Consistorio publiciret.Sie beklagten sich darauf über die einseitige Ver-schickung der Acren, und sollen gar den Vorsatz ge-habt haben, sich an den Kayserl. Reicbshofrath zuwenden. Man hat auch vorgeben wollen, als obbeyde Könige von Dännemark und Preussen beydes Herrn Commissarii Durchlaucht, vor sie inter-cediret und gebeten hätten, sowol der TheologischenFacultat als dem Consistorio zu Rostock anzubefeh-len , daß sie diese unschuldigen Leute nicht mehr be-unruhigen selten, n)

Ihre Federn waren unterdessen auch nicht müßig,da die Gegner geschäftig waren, ihnen immer etwas

aus: Theologische Schmzschrifr, d. i. nöthigeVorstellung der Wahrheit und Unschuld ge-gen Herrn Ehrcnpförts unthcologische Vorre-de, welche er in seiner so genannten abgenökhi-ren Beantwortung dem Mrinsterio zu Gü-strow eucgcIcu gefeyet h-:r, anS Licht gcstellervon dem irtztgedachcei, Minrsrerlo. in 8- 8 Bog.Das Ministerium verantwortete sich hier gegen dieunglimpsiiche Vorrede, welche Herr Ehrenpfort wi-der sie obgedachtcr Massen geschrieben hatte, undantwortete anf die Frage, warum sie sich von Ro-stock als einem panhcyischen Collegio eine Beleh-rung hätten geben lassen? wie sie aus Devotion

schritt, welche das Hochehrw. Ministerium zuGüstrow ohnlüngst ediret hat, der Wahrheit zuSteuer abgefasset von H. C. Ehrenpfort. 1739, in8. die Arbeit war in der grösten Hitze aufgesetzet, undes fchlete nicht viel, so wurden die Prediger, dar-aus das Ministerium zu Güstrow bestehet, als dieärgsten und in den gröbsten Irrthümern steckendeLeute beschrieben, welche die alte Lutherische Lehrevon Busse, Glauben und guten Werken verläugnethätten, und ihr Amt sehr nachläßt führten. Unddas war von Vorgesetzten geschrieben.

Nun kam einer aus ihren Mitteln, der sich in derVorrede also beschrieb: Ich bin lang und genau mit

gegen die Grossen auf Erden (wie man aus der bis-j ihnen (zu Dargun) und ihren Anhängern umgeherigen Erzehlung leicht schliessen kan) sich nichsgangen, ich habe ihren öffentlichen und sonderlichendeutlicher darüber herauslassen dürften,- wenn sich Vertrag gehöret, ich habe das Bekenntnis ihrer Bec

aber Herr Ehrenpfort weiter zu ihnen nöthige,müsse er sichs selber zuschreiben, wenn die Umständezu seinem schlechten Vergnügen müsten erzetzlct wer-den. x) Das Ministerium hatte nur die Vorredewiderlegt. Aber nun fand sich jemand, der dieganze^Schrift beleuchtete. Es folgte: Aufrici'»tiIPrüfung der soge»lämitcr» abIenörolIceu Vc-antworrirnA Hrn. P<rst. Ehrcnpförts', nachAnleitung der H. Schrift mit Uebereinstimmungder Glaubensbücher unserer Christevangeltschluthe-rischen Religion aufgesetzt von M. Beruh. Hcnr.ZxöurrbcrI, ?. ?. o. Rostock 1759. 8« 18. ^B-)')

n) killor. eccies. r. IV. p.

x) t llst. Lcclei'. 1g iv. x. 6;S.

7) U. Nachrichten >7Zv. p. ,r;.

kehrung zum öftern mit angehöret, das sie nach ih-rem Durchbruch öffentlich ablegen müssen rc. Dieseseine Schrift harte den Tikul: Des seei. MannesGDercs Lurht ri Ztuvuis geIcn das sssI-ir.nn.ceGcheiinms der BckehrrrnI irr 9 iSärzz n, sanikLmer kurzen Bcsctv. nbunI der neue,: Propre-tu u, aus eigener genügsamen Erfahrung verfasset voneinem DmInuisMeu EmrIcaurc,.-. I7Z9. in 8 4 -B- dessen Absicht aus der Aufschrift sich selber an denTag leget. Endlich kam noch eine Hauptschrift her-vor, daraus man die ganze Historie der geführtenStreitigkeiten erkennen, und die streitigen Lehrsätzedabey lernen kan: Nöthige Gegennntworr aufdes Herrn p. Lh. cnpforrs so genau re -bge-Eee z nLchig -

r) ^ 3 ^ bick. eccle 5 . 1 . IV. x. 661.