I. Cap. !V. Abth. von den Zwistigkeiten.
seyn, welcher alle von den Vertheidigern jener Mey-nung insgemein vorgebrachte Gründe widerlegte, r)Übrigens aber erhielt man die Nachricht, daß HerrDort. Strohdach, der bey der Disputation desHerrn D. Jochs, die den Streit rege gemacht,Respondens gewesen, sich nunmehro gegen ansehn-liche Personen mündlich erkläret habe, daß er obge-dachte Lehre und Meynung gar nicht behaupten woble, auch die theologischen Eontroversien vor nöthighalte, 2) Der Herr Abt LNoshcim urtheiletehierauf in seiner Sittenlehre, daß das Wort Dcr-zwcisselung in dieser Lehre weder schriftmäßig, nochder Natur der Sache anständig sey. d) Hingegenhatte Herr Inspector Hecht, als er RamdachsErläuterung der Grundlegung der Theologie17z 8-heraus gab, in den Anmerkungen die heilsa-me V>erzweisfe!ung nicht nur vertheidiget, sondernauch die darüber entstandene Streitigkeiten unterdie seichten Wortkriege gerechnet, c)
Wie die Sache zu Dargun wieder in Bewegunggekommen, ist aus dem oben angeführten Bußpro-ceß und aus den diöfalls gewechselten Streitschrif-ten klar.
XU.
Was ist vorn thätigen Glauben in demWerke der Rechtfertigung gestrittenworden?
Der Streit zu Dorrimmd ist unsers Wissensliegen geblieben, hat aber vor das dasige Gymna-sium die üble Folge nach sich gezogen, daß 1734.aller Märkischen Landeökinder wegen von Ihro Kö-nig!. Majest.in Preussen eine Verordnung bekannt ä)gemacht wurde, des Inhalts: Man habe misfälligwahrgenommen , daß viele junge Leute aus derGrafschaft Mark auf das Gymnasium zu Dort-mund zögen, und daselbst von dem dortigen Rec-tore mit vielen unrichtigen Principien eingenom-men würden: Die Landeskindcr möchten sich daherdes Dortmundischen Gymnasii enthalten,- hingegenaber, wenn dieselbe nicht sonst ausandern Schulenjn Königlichen Landen studirten, sich des Gymnasiizu Essen bedienen: zu dem Ende diese Verordnungvon denen Eanzeln bekannt gemacht würde, daßman sich vor wjllkührlicher Strafe hüten möge.Vor kurzen sahe man noch etwas, so zu diesenStreit gehöret. Es war: bl. T. gu«-
^ Ebe» dieselbe l?z 6. p. rz Z.
u? ^'ÄV.^'chrichrcn ,757. x/98. leg«,.
^ ^be>7zx. v. iLo.c) Eben dieselbe >7^. p.
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UI.LHcil.
liionir lAsologire: an in primo iulliücakioni'I n!v-mcnro bona opsrr guscäam kormalicsr iinr proelen-U2? Rostock 1739- 8- rs. Dogen. Der Verfassernahm darinne alles zusammen vor die Hand, wasHerr D. Haferung und Herr Zopf zu Verthei-digung ihres Satzes vorgebracht hatten, und wider-legte eS mit scharffer Feder, e)
Jn Zechst kam die Sache auch wieder in einigeBewegung, weil der Rector daselbst M. Denzevin dem oben bey Erleuchtung und Wissenschaftder Uttwiedeegcbohrnen angeführten Program-mate mit gesctzet hatte: Oiscar öc Uuäea;, vt VLOper Lbrilkum, /ö/-, nec vnguam
aäprcbenlnm relitzcris; Doch ist dieSache zu keinem öffentlichen Streit, wohl aberdem M. DenZer zu seinem Unglück ausgeschlagen,davon der ganze Verlauf bey ermeldker Frage nach-zulesen ist. f)
Allein zu Dargun gieng es so in der Still«nicht ab. Wie man die Ordnung des Heils undinsonderheit, was die Bekehrung und Rechtferti-gung betrifr, aus den Schriften der Herren Predi-ger zu Dargun vorgestellet habe, ist aus dem, sowir beygebracht, zur Gnüge bekant. Herr Ehren-pfort erkläret sich in der Abfertigung der Theo-logischen Schutzschrift so gar.- der Mensch müs-se gute Werke thun, ehe er noch gerechtferti-gt würde. §) Die Sache wurde daher in denmeisten wider die Herren Darguner zum, Vor-schein gekommenen Schriften mit beygebracht undwiderlegt. Insonderheit aber kam wider dieseMeynung heraus: ve bonir
breui cvmmentL-
rione /o-ö. 6,0^ ?aüori apuä Cutkrouienlc;,
optimo karenri luv noui 2nni 17ZP« L2lenäg8 keli-cer ello prscsmr in
4to 2. V. b) Dieses Schreiben war Widers einegewisse Stelle in Herrn Ehrenpforte Schriftengerichtet, da er unter den Irrthümern, die er denRestockischen Theologis zugeschrieben, auch diesengesetzt: Daß sie dem Glauben erst nach derRechtfertigung Werke zugeschrieben. AlsHerr Ehrenpfork bald nachher» oben angezeigteAbfertigung wider das Ministerium zu Güstrowherausgab, und seinen Satz nochmals behauptete,so erkärete er sich doch endlich gegen Herr M. Lu-gern noch so viel: Er wolle die Redensart: guteWerke sind m der Rechtfertigung gegenwär-tig
e) Unschuldige Nachrichten 1740. p. 790.
f) Inlkor. ecclek. 1 . VI. 121.
g) kitkor. ecciek. I'. IV. 695.
I>) Eben dieselbe 1 . c.'x. 496.
Ggg