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Ul. Fortsetzung von 1741. bis 1745
„wendig eingedenck gewesen, daßl.,nächstkünftigen„1744. Jahres zwischen dem verbesserten, und dem„Gregorianischen Calender wegen der Osterfcyer„eben dergleichen Unterschied wiederum, als A.„1724. geschehen, sich ereignen werde; und man
in einer königlichen Verordnung an die Reg,»,rungs - Canzelcy zu Glückstatt unter dem z i May>74;. anbefohlen. In dem Königreich Schwe-den war schon vorher der Vorschlag des Professorelsiu» um d»c vorige Cyclische Rechnung aus den
„äe -^nno 1699. !7<X). und 1724. sonderlich aber„dem auf das Jahr 1744. bereits ausdrücklich und„nahmentlich mit gerichteten 6. 6. rJuri. 172;.„nirgends abweichen sollen, oder können: Massen„die damals vor den Eyclischen beliebte Astronomi-sche Ausrechnung des ^cguinodii vernali,, und,,darauf folgenden i'lcnllunii ohnstreitig noch immer„das genaueste und sicherste, auch dem Lancilio„d^icrno selbst conformc k.egu!auvum abzugeben
„denn alles wohl überleget, keine gungsame Ursache gebräuchlichen Calcndern abzuschaffen, das Ostcr-„befunden, weshalber disseitS errichteten Landus,! fest auf den Fuß des Nicänischen Conc.li, fest zu
setzen, und sich nach den andern Religion-ver-wandten in Dännemarck und Deutschland zu rich-ten, mit Gcnehmhaltuiig der Geistlichkeit angenom-men, und durch ein königlich Edttl vom »8 'Jan.>759- bestätiget worden, d)
Allen, man konte leicht vorhersehen, daß dieSache an vielen Orten nicht ohne Schwierigkeit ab-gehen würde, da man Röiuischcarholischer Se,lSbey den bisher üblichen Gregorianischen Calender
„vermag: eine richtigere Ausrechnung hingegen zeit- blieb. Es ergicng zrvar von 14 Scpt. 174z. des-„her noch keineSwegeS sich zeigen wollen: Als ist halben an die Reich-versammlung zu Frankfurt ein
„damit nicht minder Lx park« corpcrri, Lvangelic,„in heutiger Conferenz nach abermaliger der Sa-„chen reifen Überlegung und Veranschlagung be-liebet, und geschloffen worden, daß bey vorigen„Conclusis und in Specie dem so umständlichen,,vsm ZO. Jan. 172z. es allerdings sein Bewen-den und Verbleiben haben, folglich nach denen-„selben Loncenri» ebenfalls pro ^nno 1744. das„Osterfest, und was weiter davon abhänget, in dem„verbesserten Calender zu bestimmen, solches auch„den Calenderschreibern, Druckern und Verlegern,„wo sie anders einen Zweifel noch bey der Sache„haben sollen, zu intimiren, desgleichen zu genug-„samer früher Zeit von den Canzcln zu publiciren
Diesem Concluso zu Folge feyerten die Evange-lischen im Reich Ostern i?44- den 29 Marti»: dasCorpus Evangelicum hatte gleich Anfangs darauf
allerhöchstes kayscrliches Commißionsdecrct des In-halts : i, Da zu befürchten sey, daß bey dem a„-noch unverglichencn Catendcrwesen sich die im , 724.Iahre vorgegangene Diskrepanz in Feyerung desOsterfestes und anderer davon abhängender beweg-lichen Festtage, sich wiederum n, den« bevorstehen-den 1744. Jahre ergeben, dadurch aber >n?ubi>d,sowol als Iustitz-Sachen und dem gemeinen Lom-rnercio verschiedene Confusiones, Unordnungen undGefährde leichtlich erfolgen dürften : aber nicht un-bekant sey, daß schon in dem letzteren Re>chsabsch»e,de vom Jahr 1654. §. isg. zu Vermeidung der-gleichen aus solcher Ungleichheit zn besorgenden Un-ruhen und Mißverständnisse »ine durchgehendeReichSvergleichung herzustellen, und zu solchen Endedie Handlungen reaffumreii, höchst nohtwendig sey:so verlangten Ihro Kays. Majestät, daß sämtlichanwesende Herren Gesandte darüber m fördersamste
gedacht, andern Protestanischen Machten hiervon lBerahtschlagung treten, sich unter einander darüberNachricht zu ertheilen, um wo möglich, eine ge -1 vernehmen, und allerhöchst dcncnselben eu, stand,naue Zusammenstimmung der Protestanten hierun-ihafkes Reichsgutachken erstatten möchten.
1er zu bewürcken, und besonders, so viel Danne -1 Dieses war aber sowol der Zeit nach, als wegenmarck betrift, dem Fall vorzubeigen, der sich A.>drS von den Evangelischen vorher schon gefaßten1724. wegen allzuspäter Nachricht dorthin zugetra- Entschlusses zu spät. Wie es demnach in den mei,gen. Es wurde also dieses Con'clusum sowol Ih-Istcn Evangelisidcn Landen schon gegen das Endero Königl. Mas-in Dänneinarck, als den Herren'deö 174z Jahres von den Canzeln abgekündiget,Generatstaaren der Vere:nigren Niederlande auch den Calenderscl-re-bern anbefohlen war, dasvon den Evangelischen Lanrons in der Schweiz Osterfest den 29 Merz 1744. zu feyren und anzu,notificiret: f) Von den leztern lief auch die er-'' ^
wünschteAntwort zuerst ein, wie sie in ihren Lan-den bereits die nöthige Verfüguuq gethan, daßOstern nach den verbesserten Calender, und mit
setzen, sich auch in denen nachfolgenden Festtagendarnach zu richten: also blieb nit.u Römischcatboli«scher Se»tö den dem ;ten April, welcbrs an vielen
.... . , Orten grosse Weiterunaen setzte. Zrrwr wurde bey
den Evangelischen in Deutschland zugleich solre ge-lvem Reichskammrrgenchre die Sache noch m Gnre,fröret werden, e) In Dännemarck war eben dieses s __und
f) Neue Curop. Fama. I'. IX. p. ro;
g) llillorico - 1 - VUI p. 617.
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K) Eben dieselbe 1'. V>. y -7 4 r.ij 2iruc Europäi che Fama p.