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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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II. Eap. Voru Kirchenreginrenke..

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ges Attestat vom Beichtvater und Medico aufwei.sen könne. Die selten gewissenhaft, und ohneEntgelt» ausgefertiget, hernach aber von denen, sodie Gewalt zu dispensiren haben, nicht ohne grosseVorsicht und Prüfung, ob alles auch damit richtig ?unterschrieben werden ; 9) die Beichtvater und Medici, welche dergleicher -Vtteüaca ohne genügsameUrsache ausstelleten. machten sich fremder Sündentheilhaftig. 10 > Die Viedni sollen kein anders,als gesundes Fleisch erlauben. Die/enigen aber,welche mir Eyern, und Milchspeisen ihrer Gesund,heit Versetzung thun können, sollen keine ^creK^cazum Fleischcssen bekommen, noch sich solcher, wennsie auch dergleichen erhalten, bedienen dürfen,n) Die, so dieDlspensakion verlangen, sollen ihrGewissen wohl bedenken, daß sie es nicht ohne Noth,oder aus blosser Einbildung thun: weil sie GOtteinmahl dchur Rechenschaft geben müssen. KeinWirth, Gastgeber, oder sonst ein katholischer Christsöl gestatten, daß in der Fasten, oder an andernvon der Kirche gebotenen Festtagen, in ihren Häu-sern oder Herbergen einige Gattung verbotenerFleisch-speisen gekochet, oder gespeisct werden, es sey dennvor Kranke, ober andere ihres gleichen: ig) Inder Fasten sollen alle Geselschafrcn und Zusammen-künfte, wo Music, Tanze oder Gastercyen angestellet zu werden pflegen, gänzlich verboten seyn.-rg.) Wem Fleisch zu essen erlaubt ist, der sol sichdarneben keiner Fastcnspcisen bedienen: als welchesauf das schärfste hiemit verboten wird, da derglei-chen Sinnlichkeiten, zu der Zeit, da ein jeder Christseinen Gelüsten Abbruch thun sol, ohne BeleidigungGottes nicht geschehen tönten: i;) Kein Bischofsol in dem ihn anvertrauten V'Sthum das Fleisch,essen durchgängig noch auch einer ganzen Stadt,oder Eommunirät, ausser in der allerhöchsten Noth,und in jencnFällen erlauben, welche m den canom.sehen Satzungen angemerkt sind.

Das III. Cap rek

Vom Kirchenrcglmente.

i.

Was wird in diesem Capitel vorkommen?

Dreyciky:

1. Das Rirchenregiment der Ev.rngeüsi)-l.tich enschc.r.

2. Das Rirchenregimert der Römische.cholilchmr.

z. Das Rirchenregmient der Reformirten.,

j Erste Abtheilung.

.Vom Kirchenregiment der Evange-! ltschLlttherischett.

Was ist bey dem Kirchenregiment derCvangellschluchetlschkn zu bemerken?

1. OieBittchenämter.

2. Die Aarchcnzucht'.

z. Die ^ 7 ersirn;lungen der Geistlichen.

4. Die Gcrvalt der Obrigkeit in Birchensi^

chm.

II.

Was ist wegen der Kirchenämter der Evan,'gelischlutherlschen merkwürdig?

Der bekante D. Froreistn zu Straßdurg hieltden 9 May 174z. eine Rede: Vs lnilero ecelcli»^ugustsnL conheliioni gcjcliciX llatu; darinne er sichüber die äussere Einrichtung der Kirche, zu welcherer sich noch bekennet, gewaltig, und insonderheitdarüber beschwerte, daß es ihr an einer solchen Re-ligionsform fehle, da die Glieder derselben einernähern Verbindung, oder unter einem Hute stün-den. Er glaubte die Reformatores harren eine«sehr grossen Fehler begangen, daß sie die mtcnAivchcugebtäuche abgeschaffet, und keine neue,bessere, und solche in der Kirche wieder eingeführethatten, darnach sich die ganze Kirche richten müs-se. Sie hätten seiner Meynung nach entweder diebischöfliche Regierungssorm our Hgänglg beybe-halten, oder wenigstens ein köchAe« und-^lge-..ei-nes Constkkoriu-, zur Bcylegung der Streitigkei-ten über äussere Dinge , und Anordnung dieser undjener zur äussern Regierung der Kircke «-hörigenStücke errichten sollen, I)u. s. w. Man hat abernicht gehöret, daß die Evangelische Kirche diesenMann zu ihrem neuen Reformator und Rachgeberbestellet hätte. Man hat es vielmehr bey denjeni-gen Aemtern, die in der Kirche bisher gewöhnlich,gelassen.

Nicht mehr hat die Schrift gefruchtet, die mattunter dem Titul sahe: D.e eigentliche Gestalt ei-nes Diaconi in Fttyl-ung strnesAmrs nach den»Bild der ersten Rrrche .. enrworssen von Jo-hann Christian Vez. Vüdingen 174z. ,n 4. da-rmne der Verfasser unter dem Verwand, das Rechtder Diaconorum dar.ulegen, die Pustorcs, alshöchst unbarmherzige Leute, abmahlece, und sichüber die schlechte Einrichtung der EvangelischenKirche in Ansehung des Unterschieds der Pastorum,Ggg gg Z und

U litllur. ekelet. t.Vlll. j>. 104.