m. Cap. Vom Kirchenregimenke..
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selben ^pologia, oder Schtttzschrift vorsden hei-ligen wider die lutheri-
sche Heiligsprechung des ermordeten Dresni-schen prädicnntens Herm. Hahns;) lckiraculndesin der Hölle prasselnden Luthers betreffend 6) kbiiale-lkei Veronenür Apoloxi-, welche vormals zuAugspurggedruckt gewest, aber durch ein kayserl. Mandat A.I7z i. verboten und weggenommen worden. 7) DerLuther Zipfel, oder kalior animarum iecienlium inloccr vbi nullu5 oräo, icct ieinpicernur liorror inbs-bicar 8) ^pologia ?o1itic« <Ü 2 kbolicsc conrrs l.urke-rum. Die politischen Titul verrathen schon die auf-gekeimten Kopfe, die dergleichen Schriften verfasset,und die schlechte Sache, so sie vertheidigen, daß manfür dieselbe keine bessere Dinge, als pöbelhafte Ein-fälle, unverschämte Lügen, und Schmähungen vor-bringen kan.
XIV.
Zst noch etwas von den geistlichen Vmsammlungen der Römischcatholischenzu gedenken?
Wie es überhaupt wider die Maxime des Römi-schen Stuls ist, Concilia zu berufen; also sieht manauch in Particular-Kirchen ein, daß der Nutzen vongeistlichen Versammlungen so groß nicht sey, als sichwohl manche eingebildet haben. Es ist also in dens - Jahren, die wir beschrieben, unsers Wissens indiesem Punct nichts merkwürdiges vorgefallen.
XV.
Was ist von der Gewalt der Römischcatho-lischen Obrigkeit in Kirchrnsachen zumerken?
Das meiste ist schon aus der Lebensbeschreibungdes Pabstes, aus dessen Streitigkeiten mit hohenHäuptern, und den vormaligen Zeiten bekant. DieR. katholischen Landesobrigkeiken sehen freylich nachund nachidie ihnen zustehenden Rechte ein, undfan-gen an, die päbstliche Kirchengewalt zu beschneiden.Was Spanien, Frankreich, lTleapolis, Sardi-nien, in dem Stück gethan, ist in dem Leben desPabstS erzehlet worden. Die Streitigkeiten in demErzstift Utrecht beweisen auch, daß e6 Catholickengebe, welche die päbstliche Gewalt in Kirchrnsachennicht vor göttlich, und unumgänglich nothwendig hal-ten, sondern wo sie eine protestantische Landesobrig-keit schützet, ihren Gottesdienst anf^gM katholischohne den Pabst halten können.
PabstS lieber einschränken, als erweitern wolle. Manordnet, und wiederholet darinne, daß der Pabstnicht wider die Loncoräit» krincipum öc kriuilezia6«rmsni-e handele, daß er den Privilegiis der Erz-und Pischöffc, wie auch der Domcapitul im Reichkeinen Abbruch thun, noch sie bey Klagen unperhör-ter Sachen mit Xlomtoriir , InteräiÄir und Lommi-NÄtionibu, übereile, oder caula» civiler 2«! blumiorApollvlicor oder wohl gar sä Luriam kory2N2M zieheu. d. m. 2)
Wie die Catholische Kirche überhaupt in keinemGlaubensarticul so schlüpfrig, und uneinig ist, alsin dem, was die päbstliche Hoheit, und die Gewaltder Obrigkeit in Lirchenjächen.' betrift, da einDoctor zu Paris die Sache ganz anders, als einRömischer Rechtsgelehrter und Theolog entscheidet:also waren die Römischcatholischen der SchlestschenLande, so bald sich die siegreichen Waffen des Königsvon Preussen derselben bemächtiget, der Mühe über,hoben, die verwirrte Streitigkeiten ihrer Kirche zuentscheiden. Die getroffene Einrichtungen belehr-ten sie mit der That, daß die äuserliche Anordnun-gen in der Kirche, und die Geistlichkeit mit ihrenEinkünften in der Gewalt des Königs sey. Siewurden zwar an den Apostolischen Generalvicariumgewiesen: allein der solte vom König dependircn:seine Macht bekam auch ihre abgemessene Grenzen:die Ehedrspensationes waren an die Regierung desLandes, und die Appellationes nach Berlin gewie-sen. Das Domcapitul zu Brcslau wolte dem Kö-nig keine Huldigung leisten: die Domherren wur-den daher sämtlich entlassen, und zogen den 2Z. Aug.1741. von Breslau weg. Der König aber lies ihresämtlichen Einkünfte sequestriren. b) Die Catholi-schen Geistliche, welche ihre Aceidentien bisher überdie Schnur erhöhet, wurden auf die AltranstädtischeConvention verwiesen: sie mustcn ihren Gottesdienstzu bestimmter Zeit, und Stunde abwarten, damitvor die Evangelische zugleich gelautet würde u. d. m. c)
Dritte Abtheilung.
Von dem Kirchenregiment der Re-formirten.
I.
Was wird bey dem Kirchenregiment derReformirten vorkommen?
Ebenfals viererley, bey dem aber weniger, als bey
dem
In Deutschland zeigen die Wahlcapitulationcs,so den jedesmal erwehlten Römischen Kayfcrn vorge-leget werden, zur Gnüge, daß man die Gewalt desIN. Theil.
0 ) iVÄL ljill. LccI. 1 t. Vl. p. 490 . 4 -!.d) Hiti. KccI. t. VI. z^r.c) Dieselbe r. VII. l>. 5 ZZ. 1 . VUl. x. 570 .Kkk kk