IH. Eap. von dem Kirchenregimenke.
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erfolgten Tode war die^ Gemeine wegen eines Nach-folgers getheilet, indem einige dem'gewesenen Gehülfen Barchelemy durchaus entgegen arbeiteten,den der übrige Theil mit grossem Eifer verlangte.Die Unruhen bey der Gemeine wurden so gros, daßdie Churfürst!. Regierung den andern Kirchen ihrerConföderation befahl, einen Synodum zu halten,um die Beschwerden der Familien Oberhäupter zuuntersuchen, und durch einen Ausfpruch unter derweltlichen Autorität die Eintracht wieder herzustel.'len. Dieser ward am ersten Advcntsontage eröfnet,und währctc 14- Tage. Der königl. Churfürst!,Commissarius dabey war der Herr Geheime Kricgs-rath Baron von Gchwiegeld, welcher präsidirte.Der Herr Le Mairre von'Lückeburg war gleich,falls dazu berufen. Die Puncte, darüber berath-schlaget werden solte, waren
1. Es solre eine tüchtige Schule, als derGrund einer wohleingerichreten Lurche,angelegt werden.
2. Diejenige, welche die Verwaltung dergemeinen Gelder geführt, sollen Rech-nung thun.
z. Die vorigen Rirchenältesten sollen gegenandere verwechselt werden.
4 Mai: solle untersuchen, ob der Landidat,den eiir Theil der Kirche zum Predigererwehlet, die erforderlichen (Qualitätenbesitze, und ob nicht Facriones, bey derWahl mir unter gelaufen?
Doch Herr Varthelemy, als er sahe, daß dieGemeine so sehr getheilet, bat sich seine DimißionauS: die Synode ging auseinander. Die Wahlwar auf jemand gefallen, der den Ruf nicht anenahm. Es entstunden neue Mlßhettigkeiten: undendlich ward Herr David Element aus Braun-schweig durch die meisten Stimmen erwehlt, derauch ordentlich dorthin berufen ward. i)
VII.
Was ist von der Gewalt der reformirtenObrigkeit in Kirchenfachen zumerkend
Es gilt hier alles noch, was oben bey dieser Fra-ge zur Antwort gedienet. Die Verfassungen sindfreylich nicht einerley: unterdes können wir doch soviel sagen, daß die Reformirte Kirche an gar vielenOrten einer mehrern Freyheit, als die lutherischegeniesse, ihre Anstalten, und Einrichtungen nachihrem Zweck und Einsichten zu machen. Daß sichaber die Obrigkeit ihrer Rechte dabey nicht begebe,ist aus vorhin angeführten Exempel bey der Syno-
de zu Hannover zu sehen. Man wird auch hernachbey dem Streit der Reformirten Prediger mit eini-gen Mcnnonitischen Lehrern ein neues anmerken,wo sich die Staaten von Friesland der Sachehauptsächlich angenommen.
Das IV. Tapire!
'Von Ketzereyeii und Trennungen.
Was ist von Ketzern und Jrrgeistern indieser Zeit zu merken ?
Man begreift in diesem Capitel alle die/enkgen zu-sammen, welche unter den Abendländischen Chri-sten leben, aber zu keiner von den drey christ-lichen Hauptreligionen von denen bisher gehan-delt worden, gehören, sondern sich vielmehr durchihre besondere Anstalten, Meynungen, oder gardurch offenbaren Unglauben, von derselben getren-net haben. Hieher zehlen wir also diesesmal:
i. Die Herrenhuthischmähxische Bruder-gemeine.
r. Die Ewacker.
z. Die Wiedertäufer, und Menrionisten.
4. Die Socinianer, Arianer, und Anrirri-nirarioe.
5. Die Remsburger Lollegianten.
6. DieEchusiaftemund mancherleyFanaricos.
7. Die Separatisten.
8- Die Indifferentiften.
9. Die Atheisten, Freydenker, und Vlatu-ralisten.
10. Noch verschiedene andere fanatischeSchwärmer nnd Vertheidiger verkehrterMeynungen.
II.
Was ist von der HerrenhutischmährischenBrüdergemeine zu gedenken?
Wie der Herr Graf Zinzendorf zu Herrenhutaus verschiedenen Glaubensgenossen eine eigene Ge-meine angelegt, und mit besondern Anstalten verse-hen , ist oben ausführlich erzehlet worden, k) Manhat in den folgenden gemeldet, wie d-r Herr Grafdiese Anstalten mit der Mährischen Kirchenverfas-sung vereiniget zu haben vorgegeben, wie er solchein Deutschland, Holland, und andern Reichen,ja gar in den ander Welttheilen anzubringen, undGemeinen nach dieser Verfassung anzupflanzen sichangelegen seyn lassen , nachdem er selber zu einemMährischen Bischof ordiniret worden, und hernachnoch mehr Bischöfe gemacht, l) Da nun diese An-Kkkkk2 stalten
i) liui, be>UoÜ VIII. p. H4, lrz.
k) P. 217.
l) S. diesen Theil k.464.