I. Eap. von der griechischen Kirche.
Der schon mehrmals angeführte Thcopknnes hatzwar den Anfang gemacht, eine rußische Bibel dru-cken zu lassen, wie denn die historischen Bücher wirk
Inzwischen ist man in Rusland sehr aufmerksam,neuen Meinungen in Religionssachen vorzubeugen-jNur kürzlich ist noch die Verfügung geschehen, daß
lich fertig gewesen. Nach seinem Tode aber ist diö'mit aller Schärfe der Kirchengcsttze wider diejenigenlöbliche Werk ins Stecken gerathen. s?ercr der I. verfahren werden soll, welche neue und der Ortho>
war willens die Bibel in rußischcr und holländischerSprache in 2 Cclumnen drucken zu lassen. Er liesdas holländische in Holland in gros Folio drucken unddie Exemplare nach Petersburg bringen. Bey sei-ner Rückkunft ward das Rußische auf der ledigemEolmune dazu gesetzt, und der Kayscr soll das ersteDlar mit eigner Hand gedruckt haben. Es ist abernur das neue Testament fertig geworden, und nachdem Absterben des KayserS hat der betanke Stophu-mrs Invorskl die Exemplare insgesamt in ein Ge-wölbe verschliefen und verfaulen lassen. Etliche sindauch in die Kramcrbuden gekommen und als Macu-latur verbrauchet worden. Ein Exemplar davonist in der Bibliothek der kayserlichen Academie derWissenschaften zu Petersburg. Der holländische Ti-tel von dem neuen Testamente lautet also: kkrc nl-«uve-s 'keikamcnr c>kce eile alle korken cke; mengenVerbonäc; onlcü Kleeren jek'u Lbristi, gcclruckc äoorlali van 2 /n Oeaaike kkajeKezw Lcc^
in 5' 6 ravcnbage b), ssManne; van Ouren. 171?Die Russen müssen sich also noch heurigesmit der slavonischen Übersetzung behelfen, und dieseist noch darzu gar rar. Zwar ist das neue Testamentin 4. gedruckt in Rußland noch wohl zu haben undwird etwa für 2 Rubel verkauft. Auserdcm sindauch die vier Evangelisten in slavonischer Sprachemit rußlschen Lettern cx i^pograplna rnolcouikicaregi'a in Fol. 1701. anü Licht getreten, die auch sosehr rar nicht seyn mögen. Die ganze Bibel aberist nur in einigen vornehmen Häusern anzutreffen.Es ist ein besonderes Glück, wenn man für gc>. 40.bis ;o Rubeln eine überlassen bekommt. Demjüngstverstorbenen Erzbischcf Ambrosius von Novo-grod fehlte es 1742. noch selbst an einer, und er be-kam in dem Jahre von einem Deutschen eine geschenkt,dem er damals mit Hand und Mund versprach, essolte kein Jahr währen, so wolle er ihm ein Exem-plar von einer neuen Edition dafür schenken. Alleinder Erzbischof ist darüber gestorben, und noch ist keineneue zum Vorschein gekommen, r)
rußische Dollmetfcher gebraucht werden können. Doch istsie nicht allein mit vielen griechischen Wörtern vermischet,sondern es sind auch aus andern europäischen Sprachenviele Wörter darein gemengct, denen man eine rußischeEndung gegeben hat. Siehe die Anmerkungen über diesogen ante mc-scawmscbe Abriefe x- 460. 14. und HavensReise nach Rusland p. 446.
r) Monisch gel. Zeitung »748- p- 472. 47 Z- leg.m. Theil.
doxie der griechischen Kirche zuwiederlaufcnde Lehr-sätze ausbreiten. Eine Person, welche verschiedenefranzösische Bücher wegen der Constitution Unige-nittis ins Land gebracht, hat Befehl erhalten, sichsogleich zu entfernen. 5)
Das Birchenreginient der Russen stehet nocheben so, wie es vormals beschrieben worden. Dergeistliche Synodus hat noch heutiges Tages diehöchste Aufsicht über geistliche Dinge, dependiret abermehrentheils von der kayserlichen Hoheit und Macht,die ihn auch in seinen Anordnungen und Entschlies-sungen kräftig unterstützet. Au Verbesserung derSitten und Abstellung verschiedener Misbrauchc hatman bisher allerley löbliche Anstalten und Einrich-tungen getroffen. Es wurde zu dem Ende im Jahr1749. zu Moskau bey Anwesenheit der Kayserin einConcilium gehalten,wobey sich die vornemsten Geist-lichen des Reichs nebst einer grossen Anzahl Deputie-ren von der übrigen Geistlichkeit gegenwärtig befan-den. r) Die lüderlichen Häuser hat man verstöretagesblos und die darinnen gefundene unzüchtige Personentheils in Zuchthäuser gestccket, theils eingeschiffetund aus dem Reiche fortgeschaffet. Wenn Personenbeiderlei) Geschlechts verbotenen Umgang mit einan-der pflegen, so sind sie vermöge der neuesten Verord-nungen verbunden, einander zu heyrathen und dieunrechtmäßig erzeugten Kinder für rechtmäßig zu er-kennen, wenn auch beide Personen in Ansehung ihresStandes noch so weit unterschieden wären; oder imFall sre diesem Gesetze nicht Gnüge leisten wollen, soist den Mannspersonen keine andre Wahl übrig, alsan die Grenzen der mongolischen Tarkarey geschicktzu werden und allda in den Bergwerken zu arbeiten;die Weibspersonen aber haben auf solchen Fall nichtsanders zu gewarten, als Zeitlebens in ein Klosteroder Zuchthaus eingesperret zu werden. So wurdeauch im Jahr 1750. auf Befehl der Kayserin vondem Reichscommereiencollegio allen ausländischenKaufleuten befohlen, daß sie künftig keine Sachen,Gefasst, und sonst andere Stücke, welche in der Ta,sehe getragen werden, oder nur zum Zierrath dienen,worauf das Leiden Christi, das Bildnis der heiligenMutter GOlteS oder anderer Heiligen vo/gestelletwird, einführen oder verschreiben falten. Die Ei-genthümer dieser Sachen sollen ausserdem noch gestraft_ wer-
boburgisch. Auszug der neueste» Geschichte ,7-r. p. ,4».1) ttittorico- kcdes. 1'. XM. p. zop. tu/ ^
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