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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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I. Cap. von den römisch, eathol. Lehrern.

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von diesen drey Prälaten die Nunciatur zugleich be-sitzen. Der kardinal Portocarrero hat nicht unter-lassen, hierwider die fernern nöthigen Vorstellungenam spanischen Hofe zu thun; was er aber ausgerich-tet, wird man künftig hören, b) Der Pabst hattesich wohl dergleichen Nachrichten aus dem sonst sogehorsamen Spanien um so viel weniger vermuthet,da er dem katholischen Könige kurz vorher durch eineBulle die Erlaubnis ertheilet hatte, von allen geist-lichen Einkünften in Neuspanien und Peru einenIndultvon z.pro Cent einzuheben, welches eine sehrbeträchtliche Summe ausmacht, und daher wohlbessern Dank verdiente, c) Allein vielleicht hat derKönig mit dem französischen Geblüts auch französi-sche Grundsätze geerdet, und denket daher, daß er kei-ne päbstliche Erlaubnis erst bedürfe, die Geistlicheneben sowol als seine andern Unterthanen zu ihrerSchuldigkeit anzuhalten.

In Frmnkreich) ist man völlig überzeugt, daß,da die Geistlichen Bürger des Staats sind, selbigenauch obliege , an den Lasten des StaatS Theil zunehmen, und daß sich die Oberherrschaft eines Mo-narchen nicht allein überfeine weltlichen Unterthanen,sondern auch über die Geistlichen erstrecke. Mankehret sich daher nicht an die Grundsätze der römi-schen Kirche, nach welchen sonst die Geistlichen denvon der weltlichen Obrigkeit aufgelegten Schätzun-gen und Abgaben ohne besondere Bewilligung desPabsts nicht unterworfen seyn sollen. Eine geraumeZeit hat zwar die französische Clerisey dergleichenAbgaben'unter dem herrlichen Namen eines frey-willigen Geschenks gegeben; aber das Don Gratuithat nunmehro fast völlig das Ansehen eines auferleg-ten Tributs bekommen, weil die Geistlichkeit gebenmuß, was der König verlangt. Sie hat dieses son-derlich im Jahr 1750. erfahren, da man ihr nichtallein andeutete, fünf Jahre lang eine jährlicheSumme von 150OOOO LwreS zu erlegen, sondernsie auch dazu anhielt, eine genaue Anzeige von ihrenGütern und Vermögen zu thun. Es sind darüberviele Bewegungen unter der französischen Geistlich-keit entstanden, auch viele Schriften deshalber ansLicht gekommen, in welchen zum Theil die Cleriseygar spöttisch durchgezogen wurde ci) Es wird unten

K) Neuer europäischer Staatssecretariüs I'. II. p. 408.Neue gcnealog. histor. Nachrichten l'.l. p.424.

c) Geueal- hist. Nachr. i'.Xll. p. 6 z i. Coburgisch. Auszugder neueste» Geschichte >749- p- 259.

ä) Neuer europäischer Staatsseeretarins T- II. p..Z'4-leg. 7;z. iey. Neue genealog. histor. Nachrichten I-,p. 7:1. tby. Coburgischcr Auszug der neuesten GeschichteI 7 ;o p. ,»6. sey. und die Nachlesen zu selbigem s. c.?- 274. ZZ'. ZKZ.lll. Theil.

im III Capitel, wenn wir von der Gewalt der rö-mischkatholischen Obrigkeit in Kirchensachen redenwerden, Gelegenheit geben, von dem allen aus-führlicher zu reden. Jetzt gedenken wir nur, daßder Pabst, dem überhaupt dieses ganze Betragendes allerchristlichsten Königs, wie leichte zu erachten,sehr wehe thut, ein paar solcher Schriften, diewider die Unentschlossenheit der französischen Geist-lichkeit herausgegeben worden, in einem dem 27Januar 1751. öffentlich angeschlagenen Breve, we-gen vieler , dem Angeben nach, darinnen enthaltenerirrigen, verwegenen, ärgerlichen und den Rechtender Kirche nachtheiligen, auch von Schisma undKetzerey nicht weit entfernten Sätze, verdammetund höchlich verboten habe. Diese Schriften habenfolgende Titel: l) I-crcre,, mit dem beygefügtenWorten auS dem Seneca ckcOonllamia 8ap.cap.ip.

repUAnace bono velkro etc. London 1750, 2) Voixäu Lage er ciu ?euple, Amsterdam 1750. e) Ihroallerchrisilichste Majestät haben es dabey nicht be,wenden lassen, die Geistlichkeit mit Schätzungenzu belegen, sondern sie suchen derselben auch dieZugänge abzuschneiden, wodurch sie bisher so vieleReichthümer an sich gezogen. Es ist zu solchemEnde eine königliche Verordnung bekant gemachtworden, welche allen ParticulierS verbietet, zumVortheil der Klöster und anderer dergleichen Com-munitäten einige Verfügungen zu treffen; diesenaber untersaget, neue Güter und Grundstücke an sichzu bringen. In dem izten Artickel dieses EdietSwird so gar verordnet, daß alle Acguisitionen solcherCorporum, welche seit 1666. und den ZO vorherge-henden Jahren geschehen und nicht durch Patentebestätiget worden, für nul und nichtig zu erklären.Wobey jedoch solche Particularfundationen ausge-nommen werden, welche nur die Haltung der Mes-sen, die Subsistenz der Studirenden und armenGeistlichen, oder auch weltlicher Personen, dieAusstattung armer Dirnen, die Benhülfe für Ge-fangene oder andere verunglückte Personen zumZweck haben, f) Erwäget man nun, daß ausserdemauch wegen der bekanten Constitution Urugenitusin Frankreich vor kurzem ncueHändel entstanden, g)wie wir weiter unten hören werden, so erkennet manleicht, daß die Angelegenheiten der französischen

Kir-

e) Coburg. Auszug der neuesten Geschichte 1751. p. 85.?) Neuer europäischer Etaatssccretarius 1. I. p. rroo.lyy. Genealog. histor. Nachrichten 1 . X!k. x>. 687.

g) Neuer europ. Ctaatssccret. r. II. p. 768. leg. Nach-lese zu den Coburgischen Auszug der neuesten Geschichte170. p. 41. leg. Welt-und Ctaatöthcatrum 1750. x. 55.

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