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!V.> Fortsetzung von 1746. bis i-?;-».
Ihrspäbstl. Heiligkeit BenedictuS XIV. den29Iun.A. 1746. derZahldcr Heiligen zugezehlet. -Zusam-men getragen von einen« P Franciscaner rc. Aug-spurg 1747. in «2. 4 Bogen, r) Einigen Nach-richten zufolge soll auch im Septembr. 1748. diebereits seit geraumer Zeit im Werk gewesene Cano-nisation Pabsts ^niwce.'ttil XI. aus dem HauseOveschalchi, welcher sich bisher die Jesuiten undauf Antrieb derselben der König in Frankreich sosehr widersetzet haben, H zu Stande gekommen seyn.Ueber die Beatisication des Kardinals äkloicn*aber, worüber man schon über 70 ')ahre, ohne je-mals etwas zu entscheiden, aearbeitet, hatinan noch,zu keinem Schluß kommen können, ungeachtet des-halber 1748 zu Rom abermals eine Kongregationangestellet worden. c)
Hat der Pabst die Kardinale und Heiligen fleißigzu vermehren gesucht, so hat er hingegen tue Auf-nahme der zu den geistlichen Orden sich anmeld-mdenPersonen, wenigstens in Schlesien auf eine höchst-löbliche Art eingeschränket Denn er lies den i Aug.174g. ein Breve an den Bischof von Breslau erge-hen, worinnen er die Gewohnheit, Leute ohne Prü
post eam riscein respüöiiue cxpleism äst habitumregulärem auc äst rcl gjns.»n peoföllionem »clmiitiPostulat» stakim voll compo, sieri stebcat , eriamliaper instolc auk steblka iusticii msrurirsre prrstnur nonäignolcsrur', tecl isteo in prrstiÄn concilin er inpe-culi»ribururstinum staun,; sers; builirnikxll äclignseskuit, ne gui, religioni; b ibiluin astlumat, 2Ui pro-ststlonrin regulärem rrlpe<stiue emiirse snie esu, sert-tein, gus non explccs rtligua; snimi g islirare, ästist neccilsrio rcgmlirs; in e<»stcki <rc n»> r>ro lusti«'»kur, coret. u) Doch ist bedenklich, daß der Papstgleich darauf mit ausdrücklichen Worten hinzusetzet,diese seine Verordnung solle nur in Schlesien gelten,und es scheinet daher fast, daß er solche Verord-nung blos aus Gcfälliikeit gegen den König istPreussen, oder vielmehr aus Pölirick habt ergt-hen lasten, damit es das Ansehen haben möcho,der Pabst hätte m Schlesien auch noch etwas zitbefehlen. Denn aus den zwen MandemenS, bwder Bischof von Breslau bald darauf wegen sdlcberEinschränkungen der OrdenSgeistlichen betank ge-macht,») siehet man , daß sich der Bischof haupt-sächlich auf die königliche Befehle berufet und gleiche
fung ihrer Fähigkeit, Neigungen, Alters und Ver- sam nur im Vorbeygehen erwähnet, der Pabststandcs in geistliche Orden aufzunehmen, gar sehr,sey gleiches Sinnes hierinne. Wie denn der römi-miSbilliget und anbepehlet, daß künftig in Schlesi-IscheHof überhaupt bey den schi,fischenAngelegcnhei.en niemand ohne Vorwisten und besonderer Erlaub Iren sich ganz pounsch aufgeführet, indem er wohlniß besagten Bischofs in einen Orden sötte aufge- merken konte, daß sich der König in Preussen innommen werden, und daß dieser solche Erlaubniß seinen neugemachken Einrichtungen durch des Pab-
keiner Person zugestehen solle, die nicht das imtridentinischen Eoncilio und in den besondern OrdenSgesetzen vorgeschriebene Alter erreichet und hier.
steS Widerspenstigkeiten nicht würde irre mach'enlasten. Hätte sich BenedictiiS XIV denselben wie-dersehet, so würde alle Welt gesehen haben, daß
nächst zu reifem Verstände und Urtheile kommen das pabstliche Ansehen in Schlesien ein Ende habe»sey. Wobey insbesondere zu loben, daß der Pabst Da er sie aber jedesmal durch seinen Venfal bestä-ausdrücklich verlanget, man solle nicht blos aufdasltigte, so behielt es doch immer den Schein, alsin den Gesetzen bestimte Alter sehen, sondern auch^wenn die Gewalt des Pabstes daselbst noch einiger-untersuchen, ob wirklich eine reife Urtheilskraft da mästen respectiret würde.
mit verknüpft sey. Seine Worte verdienen hiers Doch hat sich Bonedickus Xl V auch bey verschie--eine Stelle: krsrernicsci rus:, schreibt er an den denen andern Gelegenheiten als einen vernünftigen
Bischof, cuorumgae lucccstorum prrctiökorum commitnmu, er iniun^imu;, vr, anrcg lam stuiurmoä,astkenlum perbearir, omnis priu; stiligenier coZnos-cere er expenäere cur«ri,, gusecumgue sä söchi;»äco
Pabst bewiesen, der vielleicht manches Gute in derkatholischen Kirche veranstalten würde, wenn er nurüberal tönte, wie er wolte. So blind man aberden Pabst sonst zu gehorchen pflegt, wenn es Ver-
iolemne; rite exs guenäo; necestsrio reguiruncur,Ordnungen anbetnft, die den alten Maronen desprrccr compUmemum illiu, rcsii; , gur s'laceo iPabstthumS gemäß sind ; so will man doch von sol-Diäencinr» concilin er 2 peculiaribu; or.limuu con-'chen Gehorsam nichts wistrn, wenn er bey solchenstikutionibu; in iicara cst: liguiäcm ex buiu;most, Dingen gefordert wird, die vernünftig und löblich,
Lkari; äclignsliono m nime segiikur, vk g ilcumgue
r) Einen umständlichen AuSzug aus dieser Schrift fin-det man in den t-chstcre. Lreles l. Xl. zr. 879-8-^.;) ilist chccl. ch.XI. p.
r) Beförderung deS Vergnügens und der MemüthSruhep. arg ^.174. Welt-uno SraatSrheairum >748
p. 527. sg.
aber dem Intereste und den Grundsätzen der Eleri«sey, besonders der Jesuiten nicht gemäß find. Das
hat
u) DaS ganze Breve findet man in den X^'„bift.ir cc-clck ^ XIII p. z;c>. Icc;.
x) S>e steden beide in den anq-'' h ten Ichstor.kcel«s. I". Xul. p. zz-.