Buch 
Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
Entstehung
JPEG-Download
 

11. Cap. von dem Gottesdienste.

-575

unter andern durch das in seiner Vorrede angeführ- Meynung auch bey den Evangelischen, sonderlichte Exempel Lonr. kreincri zu Amsterdam, daß dieses bey dem gemeinen Mann, noch Ueberbleibsel zu fin-

Wallische Buch hinlänglich sey, diejenigen, welche dieKinderraufe gänzlich verwerfen, worunter auch der

den. Vielleicht hat dieses Waschen an den Orten,wo man dem Täufling ein Mestevhemd l) anzieht,

berüchtigte Edelmann in denen neuesten Zeiten ge-das die Gevattern berühren, die Absicht gehabt,höret, und andere, welche den Ursprung derselben ins daß nichts geweihtes von dem Taufwasscr an ihren2. und z. 8eculum und in die Zeiten lerlulsi-mi se«>Fingern bleiben sollte. Der Hr. Verfasser dringettzen, zu überzeugen, daß man für dieselbe aus den Gn! demnächst auf die Abschaffung dieses unnützen undschichten Beweise von der ApostelZeicen an, beybrin- abergläubischen Gebrauchs, und das vorgesetzte Gut-gen, und also die Kindertaufe ausser allen Zweifelst-Yachten des Hrn. Kanzlers von LNoshei.n billigt die-

tzen könne

Von einem besondern Taufgebrauche in einigenEvangelischlutherischen Kirchen hat man auch fol-gcnde kleine und unvollständige Schrift erhalten:

Historische und Theologische Betrachtungen von dem Jena, unter dem Vorsitz des Herrn. Kirchenrath

Hunde-waschen der alten Volker überhaupt,K) insbesondere > aber von dein noch heutigesTages gewöhnlichen Handewafthen derer Ge-vattern im Taufwafscr, nebst vorgesetzten theo-logischen Gutachten Hrn. Kanzlers und Kirchen,raths Jod. Loren.; von 'Nosheim zu Göttingen,angestellet und herausgegeben von M. Adam Le-brccht tllüller, Pastore zu Oöbrlchchenim Her.zogthum 'Weimar. Jena und Leipz. 175 l. in 8;r Bog.

In der ;ten Betrachtung p. 40. kömt der Verfaßser zum Händewaschen der Gevattern im Taufwas

se Abschaffung mit tüchtigen Gründen.

Aus Hrn. kel. lob. 6 orc 5 r. iLentgraf;, Argenlvrs-tcnsi. Oilstukslion: ve ritibu; Lapcil'malibus äec. II.welche er, als aucckor relponckens «749. allhier zu

Walchs gehalten, 8 Bog in 4. kan man wenig-stens ersehen, was damahls vor Taufgebraucheüblich gewesen, und in wieferne man solche noch ie-tzo in unserer Kirche beybehalten , weggelassen, oderverändert habe. Der Hr. Verfasser hat auch ei-ne Nachricht von den Gewohnheiten bey der Fir-melung in der ersten christl. Kirche beygefüget, weildie Materien von der Taufe und der Firmelungmit einander verwandt sind. S. die Leipz. gel. Zeit.1749. p. 788- Es sind auch verschiedene hiehergehörige hohe Verordnungen zu neuen Zeiten be-kannt gemachet worden, z. E-ein Königl. Schwe-

rer nach geschehener Taufe. Erzeiget, daß die bischer Befehl und Verordnung, m) Stockholm

apostolisckzen Taufgebräuche nur im Gebeth, Danksagung und Vermahnung an das Volk bestanden.DieKirchengebräuche rheilcer in abergläubische undnüzliche, die zur Erwcck '.ng dienen, und dieTauf-handlung ansehnlicher machen; hieher zehlet er dasz mahl geschehene AuSgiesseu des Wassers über denTäufling, die Bezeichung desselben mir dem Kreu-ze, die unterschiedliche Gebethe, den Exorcismum,die Beylegung des Taufnahmcns u. s.w. aberglaubi-sche Tauf-Gebräuche findet er in der RömischenKirche bey dem Gebrauche des Salzes, Oels, Chri-sams, Speichels, Anblasens u. s. w. das Hände-waschea der Gevattern nach geschehener Taufe, ausdem Wasser, damit die Taufe verrichtet worden,ist kein allgemeiner Gebrauch ; der Hr. Verf. hattenur hiu und wieder, und auch bey seiner Gemeinde

vorn iQ. Nov. 1748- wegen der Verzeichnisseder Gebohrnen und Verstorbenen und derSeelen Register, womit zu Anfange des Jahres1749. der Anfang hat gemachet werden sollen, undzu welchem Ende dersämtlichen Geistlichkeit im gan-zen Reiche Schweden und zugehörigen Landen be-sondere gedruckte Tabellen aus dem K önigl. Schweb.Staats-Eomtoirzugesendet worden, die Verzeich-nisse nach selbigen einzurichten, und zu gewisser Zeitan den Königl. Hof wieder zurückzusenden. Es hataber solche Verordnung mehr eine zum Besten desweltlichen als des geistlichen Staats abzielende Ab-sicht gehabt, vornehmlich daß man aus einer jähr-lichen Nachricht von der Anzahl der Unterthanen,bey einfallenden Mißwachse, sichern Grund habenmöge, worauf die nöthigen Verfassungen zu bau-

zu Dobt'itzj he» wahrgenommen. Der gemeinern, daß das Volk mit nothdürftigen Unterhalte

Mann hält ihn für ein unentbehrliches Stück, derHr. Verfasser erkläret ihn aber mit Recht für su«perstltlös. Er glaubt, daß dieser Gebrauch nachund nach aufgekommen, zuerst unschuldige Absich.ten gedabt aber nachher viel Aberglauben nach sichgezogen. Er komt aus d-m Pabstthume, wo man

unterstützet werde. Ingleichen, daß man denen uitLande gangbaren schädlichen Kranckheicen bey Zei-ten vorbauen könne.

Mit mehren, Rechte gehöret hieher die Fürstl

Schwarz,

» G. O. VVegner; cHss. äe. Inüulio liLpri mali vom We'

im Taufwasscr gehnme Kräfte suchte, von welcher sterbend.

-- ..--,-^ mj Welcher in den Weimar ^Al? Uickorico-k.cclel'.l'-

S. D. Krasts neue theol. Biblisch, p. p. 750, >,z. p. ganz eingerückt ist.