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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
Entstehung
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I!. Cap. vom Kirchenregiment.

r59Z

Uebersctzuugen zu Wege gebracht. In dem drittenTheile dieser Schnft, welcher den zweyten Bandausmachet, giebt der Verfasser einen kurzen Abrißdessen, was die Kirche in den ersten Jahrhundertenvon dem geistlichen Stande geglauber, und für Ei-genschaften zu einem rechtschaffenen Lehrer erforderthat.

14) Muffen wir allhier auch noch einer hiehergehörigen Schrift gedenken, die den Titel führet:jncrociuÄion au lainc kvkinistcre, ou la planiere cic,'acguirccr lljgnemsnr clc rouces 1er konölionr 6c ?-Lrak Lcclcllailigue, rank pour ff,jrirue1, guc pourle kc» porcl. l'ar 1'^bbe -ic voclcur 6e

la kaculce äc Ibeologie. ^ 1750. Z voll. in

12. ***)

Es ist dieses eine Pastoraltheolegie, wie sie einangehender französischer Geistlicher nöthig hat; da-rinne er Anweisung bekömmt, wie er sich selber wohlverhalten, den Gottesdienst gehörig versehen , unddie Güter und Rechte der Kirche erhalten solle.

Aus der S chrift voix 6u krccre äcc. wovonwir unten fast zu Ende des XXV. §. von der Gc-

anch seines Herrn Vaters Tode, diese Schrift aufKosten der hinterlassenen Miegischen, Herre»Söhne drucken lassen.

ES bestehen diese Xleletemaka iacra auS »6 E»-pitcln. DaS i. beweiset die Nothwendigkeitdes öffentlichen Gottesdienstes und Lehramtesdas 2 leget die Schwierigkeiten kürzlich vor,welche mit dem evangelischen Lehramts ver-bunden sind, und die so wohl auf Seiten der Leh«rer, als Zuhörer betrachtet werden, aber doch ei-nen, der sonst die nöthige Fähigkeit hat, nicht vomLehramte ganz und gar abschrecken sollen. In demzten Cap. wird von der Gewalt des Lehramtsgeredet, besonders vom Gebrauche der Schlüs-sel, das 4te Cap. betrachtet den Aufder Airchemdienen. In dem s tcn wird von den Pflichteneines Lehrers überhaupt geredet, die er sowolin Ansehung sein selbst, und gegen andere, als inAbsicht auf seine Heecde insonderheit, zu beobachtenhat. In den folgenden werden verschiedene Pflich-ten, oder besondere Stücke des Lehramts betrachtet,

walt der römischca holischer: Obrigkeit in Bir- und also im 6ten wird besonders von der.Cate

chensacben mehr anführen werden, erflehet manunter andern, daß die Umstände der untern Geist-lichkeit in Frankreich eben so schlecht, als bey demmehresten Theile der Protestanten sind. Die Prei-se aller Nothwendigkeiten sind höher; der Dinge,'die der Wohlstand erfordert mehr; die Besoldun-gen aller Bedienungen im Staate sind grösser gemachtworden: nur die Diener des Altars müssen sich mitdein alten begnügen lassen, das ieho kaum zurei-chen will. *)

Von denen beobachtete,» pflichten dererLehrer und Prediger in der reformirten Air-che, können wir ebenfalls nichts besonders vorbringen, ausser daß man auch solche Pflichten durch ver-schiedene Schriften und Verordnungen theils zuverbessern, theils mehr einzuschärfen bemühet ge-wesen ist, wovon wir nur anführen wollen, b. bu-clnv. Llirilkiam Xlicgii 8. Hol. v. er krof. in Acaä.lleiclclberg. Xkclercrnaca lacra -/e «AHo^7^»-Fe/rei (icil. keiormsci) zvablico er priuatv.

,747. in 4. 2 Alph. 20 Bogen 2) DerVerfasser dieser Schrift hat in seinem Leben bey sei-ner, der reformirten Kirche, in grossem Ansehengestanden, und einer seiner Herren Söhne, Ioh.Friede. Nlieg, Churpfälzischer Kirchcnrath, hat

chisation; im 7ten *) von Bestrafung der Bö-sen und insonderheit wie sich ein Kirchendiener ge»gen Atheisten, Epicurer, ScepticoS, Indifferenti«sten, und verschiedene Arten der groben Sünder z. E.der Trunkenbolde, Spieler, Geitzhälse u. d. m zu ver-halten habe.; im 8t. vo,»Besserung ».Bestätigungder Frommen; im sten von der SeelsorgederAranken und zum Tode verurtheilecen; imloten wie man angefochtene trösten solle, ge-handelt. Hierauf kommt er auf die Verrichtun-gen eines Predigers bey den» öffentlichen Got-tes dienste,». wird also im utenEap. in n.Abschnit.von den Predigten,sehr weitläuftig im i 2ten E- vonder Taufhandlung; im iztcn von Ausfpcn-duttg des heiligen Abendmahls; im i4ten ponGesängen und Airchengeberhen; im isterrvon der Sorge für die Armen; und im »6tenCapitel von den Pflichten eines Lehrers in Ehe-sachen **) gehandelt. Der Vertrag ist übrigen-ganz erdenklich und deutlich, .

IV.

***) E-Mlt »lchrtrnIourii»l<le8 8 avLnr. äcvtcmbrc 17 ;».p. r?,.

") S- D. Kraft I. c.1- P.8Z7.

7) Sieb davon mit mehr. D Krasts neue theol-Bibliot.

I. x.«47 -8?y.

M. Theil.

*) Welches kapitel nebst denen gleich darauf folgendenwegen der zugleich beyden meisten Fällen mit an die Handgegebene» Gründen besonders wichtig ist.

Da denn fast alles vorkommt, was von der Eh«überhaupt, der Dielweiberey, den verbotenen Grad«»lu-s.w. anzumerken ist.

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