III. von dem Kirchenregimenke.
1687
welches einen philosophischen Beweis von derlweitlauftigste, und bestimmet alle die Fragen, wel-wreklichk ir der Wunderwerke in dieser Welejche vor eine geistliche Rircheu-Versammungin sich fasset, und des Hrn. Friedr. Eberhard Können gebracht werden, ingleichen d-eVor-Rambachs teutsche Übersetzung von des Hrn. Ja- sichr, so bey ihren Verordnungen nöthig ist,
cob Serces, Vicarii zu Appleby in der GrafschaftLincoln englandisch geschriebenen Abhandlung von" den Wunderwerken, oder Erweis, daß der Teu-fel zur Bestätigung eines Irrthums keine
um sich nicht mehr Gewalt anzumaßen, als siehuben, n) Die vornehmste Absicht dieses Werkes,welches auch mit einem nützlichen Register versehen ist,gehet also einzig und alleine dahin, daß die Bischöfe
Wunderwerke verrichten könne.Rostock. 1749,fe ihre geistliche Versammlungen nach Rechtin 8- l Alph, ro. Bogen l) gehören eigentlich nichrsund Billigkeit anstellen und mir erwünschten
hieher.
XX!V.
Was ist von denen geistlichen Versammlun,gen der Nömischcatholischen zwischen denZähren 174 6. bis 1750.zu merken?
Wir haben oben bey der Abhandlung von derRirchenzuchr in der RömischcarhoUschen Rir-che versprochen, unter diesem kara^rapbo eine aus»führlichere Nachricht von des fetzigen PabsteS örne-lliäiXlV. hieher gehörigen Schrift lle 8ynollo vioe-Leiana zu ertheilen, und wollen also nunmehro sol-ches Versprechen allhier erfüllen. Der völlige Titeldieser Schrift ist: X/^. konuf.O^r.Ivlax.
vlim prolpcri, Larllinslir ^rimum
/Vnconicanr Lcclellse Lpiscopi, -se D/oece/r--^
I^ibri VI >l. nunc primum clliki all v 5 um ^callemi-el-iturgic« (Üonimbricenlrr. R.omX » 74?. in fol. schö'ner Druck oder groß 4. 649. Seiten, m) oder Z
Nutzen halten können, auch dadurch den Klagenabgeholfen werden möge, welche wider die Synodal«Decrete oftmals an denPäbstlichen Stuhl gekracktwerden. Die Ausführung der darinnen abgehan-delten Materien ist völlig aus den Kirchenvatern,Concilien, und andern Verordnungen der Kirche,welche ein Ansehen haben, genommen worden. Eshat. auch der Pabst an den Pater Lmanuclem ^re-vello, einen Jesuiten, eine Lpilkolam geschrieben, dar-innen er ihm auf z. Zweifel, die er ihm im sieben-den Buche lle 8ynollo erreget, zu antworten gesu-chet. nn)
Was nun aber die merkwürdigsten geistlichenVersammlungen, welche in der Rönnschcarho-lischen Rirche zu neuern Zeiten gehalten worden,selbst anbetrift,so hat bereits zu Anfange des l744stenJahres versetzt wirklich regierende Hr. Bischofs vonWild« in Lirrauen, Hr. Michael Johann,Grafvon Zienkowicz 0) alle Prälaten seines Stiftszusammen berufen, und mit einhelliger Beystim-
Alph. 1; Bogen. In dem ersten Buche dieseS.mung derselben, zur Ausübung reiner geistlichenWerkes werden vorläufige Fragen von dem Na- Sitten, und Erweiterung freyer Künste und Wis-
men, der Eintheiln,rz und dem Nutzen derSynoden, oder geistlichen Versammlungen abge-
senschaften, gar weisliche Verordnungen abgefassethabe. Es ist insonderheit etwas ungemein erfreu-
handelt u. d. m. Das Zweyte erörtert die Frage: lichcs vor die Pohlnischen Musen, daß der Hr. Bi-lVer das Recht habe, eine dergleichen geistliche schoss in eben dieser Versammlung dem wildaieVersammlung zu berufen? Das Dritte bestim-
met die per'onen, welche berufen werden müs-sen, ihren Rang, Habit u.s. w. Das Vierte be-schreibet die pflichten und Verrichtungen der
sehen Srifs-Seminarid zum hinlänglichen Unter-halte der demselben vorgesetzten Lehrer das ansehn-liche und überaus ergiebige DorfRorkorzyski aufewig verschrieben habe. Man hat hernach die Ver-
Bedienren und anderer Leute, so man auf dem Ordnungen dieses 8ynolli in der Universitats-Buch-G'modo nöthig hat, der Richter, Zeugen, Exa- druckerey der Gesellschaft IEsu zu w ilda unter
folgenden Titel in denDruck gegeben:
minaroren u d. m. wie es in Italien üblich ist. DasFünfte die Gebräuche vor Augen, so dabey zu
beobachten sind,die Messen,Proceßionen u.d. m._,_
In dem 6sten werden theils die Verordnn,iZen! Hier eräfnet sich ein sehr weite-Feld, Benedicrua geht
angegeben, so eine dergleichen Versammlung zu alle besondere und küyliche Fälle nach allen Sakramentenmachen befugt ist, theils die Regeln, wie sie ab-!unddcr ganzen Morale durch, um dieselbe zu entscheiden,zufassen sind. Das siebende und achte ist das «"d die Dischoffe samt der Geistlichkeit zur Klugheit anzu-
---.- führen, die bey ihren Entscheidungen auf den geistlichen
l) Doch kan man davon mehr Nachricht finden bey Hrn. -Versammlungen nöthig istD- Kraft l. c. r. I. p. 4sl > 4;;. I nn) S. Srvris lerrerLri, 4 ' IttUi» >748. p. rz.
in) S. mitmehrern lournslllee §LVLN8l'om. 17S4 0 ) Ein sowohl wegen seines hohen Alters, als auch wegen
v Kraftt neue tkeolog. Liblivth. V. ;. p. 4»4Z. und biejseincr gründlichen Gelehrsamkeit,und ungehcuchelten Fröm-reipz. gcl. Akit. 1749. p. 771. migkeil durch ganz Pohlen hochgeachlererPralal.