1956
IV. Fortsetzung von 1746. bis 1750.
Juden sind, nemlich gewisse Gebethformcln, weichevon denselben j„ ihren Schulen an Fast.-Busi-»ndBethtagen, wie auch bey angehendem neuen Jahröffentlich gebetet werden. In diesen ihren Gebe,
Dawider hat sich nun zwar Herr O. Mist'aelisselbst nicht gercget. Er wurde aber von seinen, gelehr-ten Sohne dem jetzigen Hrn. Pros- Michaelis zuGottingen in folgenden Aufsatz vertheidiget: Js-
then sollen sie nun, nach Hrn. Chnsrliebs Ange- haim
den, IEsum greulich lästern, und der ganzen Ehr-, gen der Jüdischen ^el.choth g.stellel n B dc^^S
stenheit den äussersten Untergang anwünschen. Der seines Vaters des . C.
Herr O. Michaelis stellet Hiebey zwey Hauptbe.^745. 2 Dogen »n 4.trachtungen an: l) untersuchet er, ob diese harteBeschuldigungen gegen das heutige Iudenthum ih,ren Grund haben? 2) Was von des obgenanntenChristliebs seinen hicbey gehabten Absichten zuhalten sey? Was das erste anlanget, so führet Christ-lich aus der Jüdischen gedruckten Gebetbüchernsolche Stellen an, worinn die den Juden schuld ge-gebcne Läsberungen ausdrücklich stehen sollen. Dage-gen aber wendet Hr. l). Michaelis verschiedenes' Erstlich daß in denen currenlen Ausgaben der
ein.
Selichotl) in allen angeführten Stellen weder derName Christi und seiner Mutter, noch auch diechristliche Religion, besonders genennet werde.Zweytens, dast man zwischen dem Text der jüdischenSelichoth oder Dußgebere, und den dazu gemach-ten Randkloffcn, oder Erklärungen einen Unterscheidmachen müsse. Drittens wären die verfänglichstenStellen von Christlich, oder den Verfassern derschon gedachten Randglossen wider den klaren Ver-
Es hat auch Hr. O.Bamn^arrcn auf'Anhal-ten der Iüden sein Gutachten über diese Sache un,trr folgendem Titel bekanr gemacht: theologi-sches Bedenken von gewissenhafter Dulrnngder Iüden und ihres C-orresdicusts nnrer denChnstcn, und über C. M. Lhristlicbs kurzenAuszug aus den Selichorh oder JüdischenBnsigcdetern :c. Halle 1746. in 4. 10 Bogen.Hierinnen erörtert er zuförderst die nöthigen vor,läufigen Fragen, nemlich, ob christliche Obrigkeitendie Juden dulrcn, und bey ihrem Gottesdienstschützen können? ob in dem Gottesdienste und Ge-beth der Juden alles hinweggeschasset werden müs-se, was als ein Widerspruch und Hafi gegen dieChristen gedeutet und angesehen werden kau? u.d.m.Sodenn beleuchtet er das Chnstlieb,sche Verfahrenetwas näher, und zeiget, daß Christlich theils man-che Stelle nicht recht verstanden, theils zu viel dar-aus geschlossen habe; daß er in seinem Eifer zu
stand derselben unrecht'gedeutet und verdrehet wor-I weit gehe, und theils unbündige Nrtheile undden. Auf gleiche Art vertheidiget der Hr. Verfas- "scr die Juden gegen die Beschuldigung, als wennsie auch alle christliche Obrigkeiten in ihren Gebetenlästerten und vermaledeycten. Christlich gehet inder Feindschaft gegen seine gewesene Mikbrüdcr soweit, daß er sagt, eS sey billig, bey dergleichen Ver-fahren der Iüden eine gerechte Ahndung wider firergehen zu lassen, und wenigstens von nun an alledergleichen Verwünschungsgebcthe bey höchsterStrafe zu verbieten. Was das erste anbctnft, sowünschet Hr. I). Michaelis dem Christlieb einemehrere Sanftmuth und Erbarmung gegen s-ineeigne Bruder nach dem Fleisch, an. Was die Ab
Schlüsse vorbringe, theils ein Gemüthe verrathe,welchem es an der wahren Lauterkeit des Christen-thums noch in vielen Stücken fehle.
Ausserdem haben die Juden auch zwey gün-stige Responsa von den gesamten theologischenFaculräreu zu <^allr, und Altorserhalten. DasAlrorstsche haben wir nicht selbst gesehen: vondem gallischen aber, welches nach geschehenergemeinschaftlichen Erwägung der damahlige Deca-nus, Hr. D. Johann Georg Ruapp, abg,fassethat, kennen wir einen Auszug mittheilen. Die An-frage ist fslgendcrgestalt eingerichtet: Ob den Ju-den der öffentliche und freye Gebrauch gewisser
schaffung der Bußgebeler anlange, so habe er nichts! 1) aus ihrer ordentlichen Tepkil'e, gedruckt Am-dagegen, wenn die Rede von solchen sey, worinn stcrdam in 8- 2) aus ihrem Maclstor, ge-
Christus und dessen Lehre, samt der christlichen O-brigkeit gelästert würden; die übrigen untadelhaf-
druckt Sulzbach 1699. m 2. Theilen in Fo'io. z)aus dem Scpker J. d Colbo, worin, ausser den
ken Ausgaben aber zu verbieten, findet er nicht für!Büchern Mosis mit der Uebersetzung drS Duselosbillig, u.s f. So unparrhcy.sch nun Herr O.Mi- und den Erklärungen des rxa!ct„,c,n Auszug derchaelis dieses sein Bedenken abgefaßt zu haben Gebeter aus dem Machstor befindlich ist, ausgezcich-vermeinte, so trat doch in den Regenjpurger ge->eten Gebet-formeln, von der hohen Obrigkeit, oh-lehrten Zeitungen «in Ungenannter össentlicksne Verletzung des Gewissens verstattet w.r en on-gegen ihn auf, welcher das Gegentheil behaupten ne Nachdem sich die zacultat gegen alle unrichti-ewolte, und ihm unter andern schuld gab, er, Erklärung ihrer eigentlichen Meinung und der wah
habe das Bedenken aus Gewinnsucht aufgesetzet.
ren Absichten ihres Gutachtens vorläufig und hin-länglich