Band 
Erster Band.
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heit oder, weil es ihnen an den Talenten des Bortrages und derBeredsamkeit fehlt, viele wichtige Anlüße, ihrem Vaterlande durchihre Talente zu dienen, vernachläßigen. Andere sind Sklaven grö-ßerer Herren und werden sich lieber zu allen nur erdenklichen Nieder-trächtigkeiten entschließen, ehe sie sich überwinden würden, solch'wichtigen Patronen zu widersprechen oder derselben Interesse zuwiderzu handeln. Ich muß hier namentlich Solcher gedenken, die ausdem ehrenwerthen Stande der Handwerker in die Regierung berufenworden sind und die vorher erhabene Gedanken in ihren Seelengenährt und Große und Reiche verachtet haben. Um so größereVerehrung sind wir denjenigen unserer Landesväter schuldig, welchevon solchen Gebrechen frei sind. — Ein Hauptmangel wieder ist,daß wir entweder gar keine oder doch keine umständlich bestimmtenund detaillirten Gesetze haben, daher nothwendig in Staatsgeschäftenund in Urtheilssprüchen oft viel Willkürliches sich zeigt und manbald zu gelind, bald zu streng, bald nach Gunst, bald nach Ungunsthandelt. Dieser schädliche Mangel gibt auch Gelegenheit, daß zu-fälligerweise kleine Sektionen und Parteien entstehen, die indeß zumGlück wenig gefährlich sind, weil sie nicht dauern, eine die anderehemmt und die verschiedenen Familien, welche den Rath ausmachen,durch die Verschiedenheit ihrer Partikularinteressen das Gleichgewichtsich halten. Meist braucht man deßhalb die gelindesten Maßregeln,und wenn es um Sachen zu thun ist, welche das allgemeine Interessedes Magistrates betreffen, vergißt man die Parteien und vereinigtder esprit äs eorps alle Glieder der Regierung. Jenes Ungeheuer,das unter dem Namen Züriputsch bekannt ist, kann vielleicht auchmit einigem Grund dem Mangel richtiger Gesetze zugeschrieben werden.Wie nachtheilig dieses wirkt, und wie bisweilen das kleinste Gerücht,die geringste Bewegung einen allgemeinen Aufstand erregt, kannkeinem Zürcher unbekannt sein."

Diese unverhüllte Darlegung vorhandener Gebrechen und dasunabhängige, selbststündige Wesen des Sprechers hinderten nicht —immerhin ein gutes Zeugniß für den Geist der Regierung, — daßihm im gleichen Jahre die wichtige Stelle eines Landvogts derGrafschaft Kyburg, die fast V» des Kantons umfaßte, übertragenwurde. Die Befugnisse des Landvogts in der Verwaltung und in derLeitung des Gerichtswesens des großen Bezirkes waren bedeutend